Was wusste der Kanton über Dietfurt?

Es ist ein weiteres unrühmliches Kapitel in der Geschichte fürsorgerischer Zwangsmassnahmen im Kanton St.Gallen: Im Marienheim in Dietfurt, das der dortigen Spinnerei angeschlossen war, waren über mehr als 100 Jahre tausende Mädchen und junge Frauen interniert.
Unter Zwang mussten sie arbeiten, Lohn gab es so gut wie nie, das Heim stand unter der Aufsicht von Ingenbohler Schwestern. In den ersten Jahren bis Ende des 19. Jahrhunderts waren in Dietfurt arme oder sogenannt «verwahrloste» Mädchen und Knaben aus St.Gallen und aus angrenzenden Kantonen untergebracht, wobei die Mädchen vermutlich schon damals die Mehrheit ausmachten. Später bis zur Schliessung des Arbeiterinnenheims 1968 waren es dann ausschliesslich Mädchen und junge Frauen zwischen 14 und 22 Jahren.
Hat der Kanton seine Aufsichtspflicht verletzt?
Vergangenes Jahr hat eine Zeitzeugin im «Beobachter» ausführlich über ihre Zeit im Marienheim Mitte der 1950er-Jahre berichtet. Auch junge Italienerinnen, die von den Fabrikanten angeworben wurden, waren dort untergebracht. Mehrfach kam es zum Aufruhr gegen die rigide Reglementierung des Alltags durch die Ordensschwestern.
SP-Kantonsrätin Bettina Surber will nun von der St.Galler Regierung wissen, inwiefern der Kanton für die Bedingungen und Zustände im Toggenburger «Fabrikkloster» verantwortlich war. In ihrer Interpellation fragt sie unter anderem, inwieweit dem Kanton eine Aufsichtspflicht zukam bezüglich Zwangsarbeit, die eigentlich seit 1941 verboten war, und bezüglich behördlich verordneter Versorgungen von jungen Frauen und minderjährigen Mädchen.
Ausserdem fragt sie, ob die Regierung bereit sei, dieses «traurige Kapitel» von behördlich verordnetem oder zumindest toleriertem Unrecht aufzuarbeiten und Möglichkeiten zur Wiedergutmachung zu prüfen.
1941 hatte Waffenhändler Emil G. Bührle den Spinnereibetrieb in Dietfurt inklusive das Marienheim übernommen. Er hatte ihn über einen Strohmann einer deutsch-jüdischen Familie, die vor dem Naziregime geflohen war, zum Spottpreis abgeknöpft. Es war ein Versuch des Kanonenmillionärs, auch ausserhalb des Rüstungssektors Fuss zu fassen. Dass ein Teil der Spinnerei-Belegschaft in Dietfurt unter Zwang arbeitete, war auch schon vor Bührles Übernahme der Fall.
Schwerpunkt in der St.Galler Textilindustrie
Industrielle Erziehungsanstalten wie in Dietfurt haben in der Schweiz eine lange Tradition. Behörden und Patrons schlugen damit zwei Fliegen mit einer Klappe: «Schwererziehbare» Knaben und Mädchen, solche, die aus der Reihe tanzten, oder aus damaliger Sicht sonstwie der «Liederlichkeit» anheim gefallen waren, waren damit für die zuständigen Behörden kostengünstig versorgt. Für die Patrons waren sie willkommene Arbeitskräfte, weil günstig, denn sie hatten nur für Kost und Logis aufzukommen. Löhne gabs so gut wie keine. Von den Behörden erhielten die Fabrikanten zusätzlich noch eine kleine Entschädigung für den fürsorgerischen Aufwand.
Dieser industriell-fürsorgerische Komplex, der meist in Zusammenhang mit der Textilindustrie stand, ist insgesamt noch wenig erforscht. Für den Kanton St.Gallen ist bekannt, dass seine Geschichte der industriellen Erziehungsanstalten spätestens 1864 mit der Eröffnung des Kinderhauses in Dietfurt begann. Bis Anfang des 20. Jahrhunderts wurden im Kanton mindestens zwei Dutzend weiterer solcher Arbeiterinnenheime eröffnet, die teils wie in Dietfurt direkt einzelnen Industriebetrieben angeschlossen waren.
Gerade der einstige Textilkanton St.Gallen täte nun gut daran, diese Geschichte eingehend zu durchleuchten, die Opfer dieser ungerechten und Biografien zerstörenden Fürsorgepraxis zu benennen und sich damit auch den unrühmlichen Kapiteln der eigenen Vergangenheit zu stellen.