Wann kommt die Republik Oberrheintal?

Die Monarchen in Liechtenstein können vom Feudalismus nicht ganz lassen. Wenn das Volk den Versuch machen will, von der fürstlichen Staatsauffassung etwas abzurücken, machen die Landesherrscher regelmässig auf dem Schlossfelsen den Klabautermann und drohen, Land und Untertanen für immer zu verlassen. 2003 tat dies Fürst Hans Adam II. falls „seine“ Verfassung in der Volksabstimmung nicht […]
Von  Harry Rosenbaum

Die Monarchen in Liechtenstein können vom Feudalismus nicht ganz lassen. Wenn das Volk den Versuch machen will, von der fürstlichen Staatsauffassung etwas abzurücken, machen die Landesherrscher regelmässig auf dem Schlossfelsen den Klabautermann und drohen, Land und Untertanen für immer zu verlassen.
2003 tat dies Fürst Hans Adam II. falls „seine“ Verfassung in der Volksabstimmung nicht angenommen würde. Die gleiche Masche nun auch beim Sohnemann Erbprinz Alois, amtausführender Stellvertreter des Landesfürsten bei den Regierungsgeschäften. Am Donnerstag hielt er vor dem Landtag (Parlament) zur Sessionseröffnung seine 8. Thronrede und mahnte unmissverständlich an, dass sich Durchlaucht gänzlich von Politik und Staatsgeschäften verabschieden würde, falls den Untertanen dreisterweise einfallen täte, die angekündigte Volksinitiative zur Abschaffung des fürstlichen Vetorechts an der Urne anzunehmen.
In der Fürstenverfassung, die 2003 vom Volk dem Gegenvorschlag von Regierung und Landtag bei der Abstimmung vorgezogen worden war, legte das Herrscherhaus für die Verabschiedung neuer Gesetze ein klares Vetorecht fest. Das bedeutet, wenn der Fürst nicht unterzeichnen will alles Makulatur bleibt, auch wenn Parlament und Volk JA dazu gesagt haben. Falls „seine“ Verfassung abgelehnt würde, drohte Landesfürst Hans Adam II. damals vor dem Urnengang, würde das Herrscherhaus Schloss Vaduz verlassen und künftig in Wien – im Familienbesitz Palais Liechtenstein – Wohnsitz nehmen.
Die Reaktion bei den Untertanen blieb nicht aus. Viele befürchteten, dass das Land bei einer Fürsten-Amputation Totalschaden nehmen würde. Diesen Glauben bestärkte Hans Adam II. noch und gab den landesväterlichen Rat, man müsse bei seinem Abgang halt Bill Gates fragen, ob er das Ländle kaufen wolle. – So weit liess es das Fürstenvolk aber nicht kommen und verabschiedete gehorsam den Verfassungsvorschlag des Staatsoberhauptes mit Zweidrittelsmehrheit, bei einer Stimmbeteiligung von 88 Prozent.
Erbprinz Alois hat im letzten Herbst die Probe aufs Exempel gemacht: Die Untertanen stimmten über eine Fristenregelungsinitiative bei Schwangerschaftsabbrüchen ab. Der Inhaber eines Offizierspatents der englischen Militärakademie Sandhurst rasselte schon mal tüchtig mit dem Säbel und erklärte im Vorfeld der Abstimmung, er würde bei einer Annahme des Volksbegehrens seine Unterschrift nicht leisten. Die Sanktionsverweigerung begründete er mit dem fürstlichen Vetorecht. Die Initiative war mit 52,3 Prozent Nein-Stimmen knapp abgelehnt worden.
Eine nachträgliche repräsentative Umfrage zum Verhalten des Erbprinzen, die das Liechtenstein-Institut im Auftrag der Demokratiebewegung durchführte, hatte ergeben, dass 47 Prozent der Stimmberechtigten wegen der angekündigten Sanktionsverweigerung durch den Erbprinzen gar nicht erst an die Urne gegangen sind. 35 Prozent der Befragten strichen heraus, dass ihre Stimmabstinenz bei der Fristenregelungsinitiative als Protest gegen die Sanktionsverweigerung aufzufassen sei.
Die neue feudal-herrische Einflussnahme des Erbprinzen auf eine Volksabstimmung mittels der Drohung, den fürstlichen Bettel hinzuwerfen, nimmt das Initiativkomitee vorerst gelassen: „Zum Wesen der Volksabstimmung gehört es, dass die Gegner von Volksinitiativen Schreckensszenarien skizzieren, sollte diese oder jene noch so wohlüberlegte und massvolle Vorlage vom Volk angenommen werden“, heisst es in einer ersten Stellungnahme. – Apropos Schreckensszenarien: Eigentlich könnte sich der Klabautermann jetzt mal umgekehrt in Szene setzen und aus dem Talgrund zum Schlossfelsen hinaufsteigen, mit der Drohung, die Republik Oberrheintal einzurichten. Das ginge sogar ganz legal: In der Verfassung des Fürstentums Liechtenstein hat es nämlich auch den Passus, dass die Monarchie per Volksentscheid abgeschafft werden kann.