Vom Outlet zum Courant normal

Wenigstens verbal scheint sich das schweizerisch-deutsche Verhältnis am Bodensee wieder dem Geist des freundnachbarlichen Zusammenlebens vergangener Jahrzehnte anzunähern. – „Zwischen dem Kanton Thurgau und den deutschen Nachbarbundesländern besteht grundsätzlich ein Klima des gegenseitigen Verständnisses und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit“, sinniert die Thurgauer Regierung über die Güte alemannischer Bilateralität. Anlass dazu hat die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage […]
Von  Harry Rosenbaum

Wenigstens verbal scheint sich das schweizerisch-deutsche Verhältnis am Bodensee wieder dem Geist des freundnachbarlichen Zusammenlebens vergangener Jahrzehnte anzunähern. – „Zwischen dem Kanton Thurgau und den deutschen Nachbarbundesländern besteht grundsätzlich ein Klima des gegenseitigen Verständnisses und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit“, sinniert die Thurgauer Regierung über die Güte alemannischer Bilateralität.

Anlass dazu hat die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage betreffend „Massnahmen und künftiger gegenseitiger Umgang bei deutscher Einmischung in Thurgauer Angelegenheiten“ gegeben. Das geplante Fashion-Outlet-Center Edelreich in Wigoltingen hat Anfang dieses Jahres die südbadischen Städte Konstanz, Radolfzell und Singen zur „Einmischung in Thurgauer Angelegenheiten“ bewogen. Aus Sorge über die Auswirkungen auf den Detailhandel deponierten sie eine gemeinsame Einsprache gegen den Bau das grenznahen Schnäppchen-Paradieses.
„Eine Frechheit, was die Deutschen sich erlauben“, schimpfte darob ein FDP-Politiker aus Kreuzlingen. Und ein SVP-Kollege doppelte nach, dass man die Deutschen nicht ernst nehmen müsse, weil die am Anfang vom Jahr eh alle Fasnachts-Deppen seien. Der Thurgauer Gewerbeverband, der eigentlich eine Klientel ausserhalb der Outlet-Schickeria vertritt, hat „erstaunt und mit grosser Entrüstung“ die Einsprache der Nachbarn aus Deutschland zur Kenntnis genommen.
Die Thurgauer Regierung stellt jetzt bei der Beantwortung der Interpellation fest, dass die Einsprache aus Deutschland zulässig sei, weil sie durch schweizerisches Recht eindeutig gedeckt würde. Die Regierung schlägt daher das Gespräch mit den deutschen Nachbarn, also die Rückkehr zum Courant normal vor, und verzichtet auf eine „Protestnote“, wie das die Interpellation verlangt.