, 16. Januar 2020
1 Kommentar

Trump soll draussen bleiben

Die Sache ist eigentlich klar. Gegen den aktuellen Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika, Donald Trump, der voraussichtlich am 21. und 22. Januar ans WEF in Davos kommen will, müsste die Schweiz ein Einreiseverbot aussprechen. Aber das Fedpol drückt sich.

Vielleicht schickt er ja ein Double.

Für die Verhängung von Einreiseverboten betreffend die innere und äussere Sicherheit der Schweiz ist das Bundesamt für Polizei fedpol zuständig. Dazu heisst es im Gesetz über Einreisesperren und ihre Aufhebung:

Fedpol erlässt Einreiseverbote zur Wahrung der inneren oder der äusseren Sicherheit der Schweiz. Dies ist namentlich der Fall bei Gefährdung durch Terrorismus, gewalttätigen Extremismus, verbotenen Nachrichtendienst oder organisierte Kriminalität, wo grundsätzlich ein grosses und legitimes Interesse des Gemeinwesens an einer Entfernung und Fernhaltung besteht. In der Praxis werden die Einreiseverbote deshalb für die Dauer von drei bis fünf Jahren verfügt. Bei freizügigkeitsberechtigten Personen wird ein Einreiseverbot in den meisten Fällen nur für die Dauer von drei Jahren verfügt. Bei diesen Personen sind aufgrund des Freizügigkeitsrechts generell strengere Voraussetzungen beim Erlass einer Fernhaltemassnahme zu beachten. In Fällen von verbotenem Nachrichtendienst werden Einreiseverbote teilweise für eine Dauer von mehr als fünf Jahren erlassen. Von der Möglichkeit, in schwerwiegenden Fällen unbefristete Einreiseverbote zu erlassen (Art. 67 Abs. 4 AuG), hat das fedpol bislang keinen Gebrauch gemacht.

In jedem Einzelfall wird die Verhältnismässigkeit des Eingriffs geprüft: das öffentliche Interesse der Gesellschaft an der Fernhaltung einer Ausländerin oder eines Ausländers ist gegen das private Interesse der betroffenen Person an der Einreise in die Schweiz sorgfältig abzuwägen.

Keine Auskunft wegen Persönlichkeitsschutz

Im Zusammenhang mit der Anwendung des Gesetzes beim Besuch von Donald Trump teilte fedpol-Sprecherin Cathy Maret auf Anfrage mit: «Zur Wahrung der inneren Sicherheit kann fedpol gestützt auf ART. 67 des AIG Einreiseverbote verfügen. Das bedingt, dass eine Person durch ihr Verhalten eine konkrete und aktuelle Gefährdung für die innere Sicherheit der Schweiz darstellt. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes kann fedpol keine Auskünfte über allfällige Einreiseverbote gegen bestimmte Personen abgeben.»

Öffentliches Interesse müsste im Fall Trump Vorrang haben vor dem Persönlichkeitsschutz: Denn die Sicherheitsaufwendungen am WEF, dieses Jahr hauptsächlich für den US-amerikanischen Präsidenten eingesetzt, betragen mindestens 45 Millionen Franken. Bekanntlich trägt das Wirtschaftsforum aber nur einen kleinen Teil dieser Aufwendungen, obwohl es finanzielle Reserven von rund 310 Millionen Franken hat. Die Erstellung der Sicherheit für WEF-Gäste tragen zur Hauptsache und solidarisch die Kantone, also die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Man kann über den Daumen gepeilt sagen: Fedpol nimmt mit der sehr ausweichenden Beantwortung der Frage betreffend Verhängung eines Einreiseverbotes die persönlichen Interessen des US-amerikanischen Präsidenten wichtiger als das öffentliche Interesse der eigenen Landsleute.

Gegen Völkerrecht und Kulturgüterschutz

Warum ein Einreiseverbot für Trump durchaus gerechtfertigt wäre: Er hat am 3. Januar 2020 im Irak gegen den iranischen General Qasem Soleimani einen Auftragsmord mittels eines militärischen Drohnenangriffs ausführen lassen. Zudem hat Trump in Erwartung militärischer Gegenschläge des Irans gedroht, Kulturstätten in dem Land zu zerstören.

Internationale Sachverständige vertreten die Meinung, dass der Tötungsauftrag eine Verletzung des Völkerrechtes sei. Ferner, so Experten, stehe die Androhung der Zerstörung kultureller Werte im Iran in eklatantem Widerspruch zur Haager Landkriegsordnung und ihrem Kulturgüterschutz. Im Sinne des schweizerischen Gesetzes über Einreisesperren und ihre Aufhebung kann angeführt werden, dass Trump eine Person ist, die durch ihr Verhalten eine konkrete und aktuelle Gefährdung für die innere und äussere Sicherheit der Schweiz darstellt.

Erfahrungen im Fernhalten hochrangiger Politiker

Die Schweiz hat Erfahrung bei der Verhängung von Einreiseverboten gegen Staatspräsidenten und hohe politische Funktionäre. Darunter waren Zimbabwes Langzeit-Präsident Robert Mugabe, seine Ehefrau und elf seiner Minister. Der einstige Kämpfer für die Befreiung seines Landes von einem selbsternannten, rassistischen, weissen Regime früherer Kolonialherren entwickelte sich immer mehr zum archaischen afrikanischen Diktator. 2008 setzten die USA im Sicherheitsrat der UNO ein internationales Einreiseverbot für Mugabe durch, dem sich die Schweiz angeschlossen hatte.

2010 erteilte die Schweiz gegen 188 hochrangige Libyer, darunter Staatschef Gaddafi und seine Familie, Einreisesperren, denen sich die Mitgliedstaaten des Schengenraumes anschlossen. Die Schweiz hatte einen Sohn Gaddafis inhaftiert, gegen den eine Strafuntersuchung geführt worden war, weil ehemalige Hausbedienstete Anzeige erstattet hatten, wegen körperlichen Misshandlungen. In der Folge des Rechtsverfahrens in der Schweiz liess Gaddafi zwei Schweizer Bürger in Libyen unter Hausarrest stellen.

Streng bei Islamisten, untätig bei Rechtsextremisten

Fedpol hat in den Jahren 2016 bis 2018 gegen 331 Personen mit islamistischem Hintergrund ein Einreiseverbot verhängt, weil sie einen Bezug zu Terrorismus aufwiesen. Das hat der Bundesrat letztes Jahr in der Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss bekannt gegeben. Geradezu pfleglich nimmt sich dazu der Umgang von fedpol mit rechtsextremen Subjekten aus. So trafen sich im Dezember 2019 etwa hundert Rechtsextreme in einer Schwyzer Berghütte, darunter viele Zugereiste aus Deutschland. Die Behörden waren im Bild, griffen aber nicht ein. Im Oktober 2016 trat eine einschlägig bekannte deutsche Skinhead-Band im toggenburgischen Unterwasser vor rund 5000 Sympathisanten auf, die immer wieder den Hitlergruss zeigten. Zuvor hatte der Nachrichtendienst des Bundes die Kantone vor einem möglichen Konzert gewarnt. Fedpol bliebe einmal mehr untätig.

Für 2018 Einreiseverbot für Trump gefordert

Vor dem WEF-Besuch von Trump 2018 hatte der Schweizer Verein Campax mit einer Petition an den Bundesrat ein Einreiseverbot für Trump gefordert. Innert weniger Stunden wurde die Bittschrift online von Hunderten Unterstützern unterzeichnet. Der US-Präsident verstosse mit seinem Einreiseverbot für Bürger und Bürgerinnen aus sieben muslimisch geprägten Ländern gegen die Menschenwürde und die Religionsfreiheit, hiess es in der Petition. Ebenfalls ein Einreiseverbot vor der Trump-Visite 2018 beim Wirtschaftsforum verlangte SP-Nationalrat Cédric Wermuth per Twitter. Einem «Hass-Prediger» wie Trump sollte man keinen Auftritt in der Schweiz erlauben, meinte er.

So unberechenbar wie Trump ist, so unberechenbar kann sein Speech – wenn er denn wirklich nach Davos kommt – ausfallen. Möglich wäre, dass der US-Präsident die Aufgabe der Schweizer Neutralität und den Beitritt des Landes zur Nato fordert. Nach Trump’scher Logik mit gutem Grund. Er wird nämlich sagen: «Die Schweiz steht voll und ganz unter dem Schutzschild der Nato und zahlt dafür keinen Cent. Wie wir alle wissen, übernehmen ja nicht einmal die Nato-Mitgliedstaaten ihre vollen Beiträge. Für den Hauptteil der Kosten des Bündnisses kommen immer noch die USA auf. Das aber ist ein ganz, ganz schlechter Deal für uns!»

Und dann wird Trump fortfahren: «Seht, die Schweizer wollen unsere wunderbaren Kampfjets kaufen und keine russischen oder chinesischen. Warum? Ganz einfach, weil diese Flieger nicht ins Nato-Konzept passen, wie mir meine Schweizer Freunde sagen. Die Russen und Chinesen durften deshalb nicht einmal Offerten einreichen. Also sag ich: weg mit der Neutralität und rein in die Nato. Sonst gibt’s unsererseits Sanktionen, massive Sanktionen!»

 

 

 

 

 

1 Kommentar zu Trump soll draussen bleiben

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Impressum

Herausgeber:

 

Verein Saiten
Gutenbergstrasse 2
Postfach 2246
9001 St. Gallen

 

Telefon: +41 71 222 30 66

 

Hindernisfreier Zugang via St.Leonhardstrasse 40

 

Der Verein Saiten ist Mitglied des Verbands Medien mit Zukunft.

Redaktion

Corinne Riedener, David Gadze, Roman Hertler

redaktion@saiten.ch

 

Verlag/Anzeigen

Marc Jenny, Philip Stuber

verlag@saiten.ch

 

Anzeigentarife

siehe Mediadaten

 

Sekretariat

Isabella Zotti

sekretariat@saiten.ch

 

Kalender

Michael Felix Grieder

kalender@saiten.ch

 

Gestaltung

Data-Orbit (Nayla Baumgartner, Fabio Menet, Louis Vaucher),
Michel Egger
grafik@saiten.ch

 

Saiten unterstützen

 

Saiten steht seit 30 Jahren für kritischen und unabhängigen Journalismus – unterstütze uns dabei.

 

Spenden auf das Postkonto IBAN:

CH87 0900 0000 9016 8856 1

 

Herzlichen Dank!