, 14. Oktober 2013
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Stadträtliche Scheinheiligkeit

Schweizer Armee auf Propaganda-Tour in der Stadt St. Gallen: Für den Stadtrat ist das kein Problem. Geht’s aber um die GSoA oder die Freidenker, ist die Stadtregierung weit weniger offen.

Ein exemplarisches Beispiel von politischer Bigotterie (oder soll man optimistisch sagen: von politischer Lernfähigkeit?) liefert die Antwort der St. Galler Stadtexekutive auf die Einfache Anfrage von Gemeinderat Basil Oberholzer. Der Junge Grüne wollte wissen, ob die Armee auch in der Stadt St.Gallen für die geplante Propaganda-Show «Visibilitätsoffensive» eine Bewilligung bekäme. Oberholzer meldete Bedenken an, dass der militärische Auftritt Touristen und Stadtbewohnerinnen und -bewohner aus Kriegsgebieten erschrecken könnte.

Der Stadtrat beschränkt sich in seiner Antwort auf das rein Formale: «Sofern keine gewichtigen Interessen dagegen sprechen, ist die Bewilligung zu erteilen», schreibt er. «Es ist also nicht an der Stadtpolizei als Bewilligungsbehörde zu beurteilen, ob die Zielsetzung einer Aktion ‚ein besonders freundliches Bild‘ abgeben oder ob es ‚Besseres‘ zu bieten gibt. Eine derartige Bewertung käme einer Inhaltskontrolle gleich und widerspricht einem pluralistischen gesellschaftlichen und politischen Verständnis.»

Gerade dieser letzte Satz macht stutzig. Wie war das schon wieder mit der Freidenker-Vereinigung? Sie versuchte im Oktober 2009 mit einer Plakataktion die vielen Bibelspruch-Affichen im öffentlichen Raum zu konterkarieren, mit der Feststellung: «Da ist wahrscheinlich kein Gott. Also sorg dich nicht – geniess das Leben.» Der St. Galler Stadtrat nahm bei der Bewilligungserteilung weder von einer «Inhaltskontrolle» Abstand,  noch liess er sich von «einem pluralistischen gesellschaftlichen und politischen Verständnis» leiten, wie jetzt beim Militär. Der katholische Stadtrat aus der katholisch-stämmigen CVP, Nino Cozzio, sprach von einem «Grenzfall». Insbesondere der zweite Teil der Freidenker-Aussage könnte verletzend sein, da er «religiöse Menschen in eine lebensfeindliche Ecke» stelle, sagte Cozzio. Mit Verweis auf die Höhergewichtung der Meinungsfreiheit wurde die Plakataktion schliesslich bewilligt. Aber ein Jahr zuvor verweigerten die Verkehrsbetriebe der Stadt St. Gallen (VBSG) einen Aushang von Plakaten in den Bussen, auf denen das Gleiche zu lesen war.

Ebenfalls 2009 entschied das Bundesgericht zugunsten der GSoA gegen den St. Galler Stadtrat. Dieser wollte mit der angeblichen Bewilligungspflicht die Unterschriftensammlung für eine Initiative gegen Kriegsmaterial-Exporte im öffentlichen Raum verhindern. Das Bundesgericht verneinte eine Bewilligungspflicht klar.

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