, 5. Juni 2014
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Stach, Egger und ein bisschen Cozzio

Denkwürdigkeiten nach drei Sessionstagen im Kantonsrat.

Die Juni-Session des St.Galler Kantonsrats begann am Montag mit Wahlen.

Beispielsweise wurde der St.Galler Anwalt Patrick Stach in den Universitätsrat gewählt, dem obersten Organ der HSG. Präsident ist dort Regierungsrat Stefan Kölliker, dabei sind die Ex-Nationalrätin Hilde Fässler, die Ex-Bundesrätin Ruth Metzler, der St.Galler Stadtpräsident Thomas Scheitlin, usw.

Patrick Stach?

Der Anwalt sitzt laut Moneyhouse aktuell in 29 Verwaltungsräten und ist unter anderem mit die Ex-HRS-Mitbesitzer Urs Peter Koller geschäftlich verbunden. Stach ist VR von dessen Zipangu Holding AG. Weiter ist der Anwalt Präsident einer Gönnervereinigung des TSV St.Otmar, und zwar des illustren Club 2000. Mitglieder sind etwa der Prinz von Liechtenstein, die beiden CEO von Raiffeisen und St.Galler Kantonalbank sowie Regierungs- und Stadträte.

Kürzlich tauchte in einem Artikel der «SonntagsZeitung» Stachs Name auf. Es ging darin um eine Firmengründung in St.Gallen durch die Familie des ukrainischen Oligarchen und Politikers Nestor Shufryc. Sitz der Firma, der Real Holding AG, sei Stachs Anwaltskanzlei, schrieb die «SonntagsZeitung».

Politisch ist Stach bisher nicht in Erscheinung getreten.

Für den Universitätsrat wurde er von der SVP portiert.

Stach wurde diskussionslos und mit einem guten Resultat gewählt.

Der zweite Sessionstag begann mit einem politischen Spiel der SVP. Kantonsrat Mike Egger reichte eine dringliche Motion ein und verlangte gesetzliche Regelungen, mit denen unter anderem das Tragen von Kopftücher in der Volksschule untersagt werden sollte. In seinem Votum forderte Egger die Regierung auf, «Schweizer Werte» zu vertreten.

Von der Regierung kam – keine Reaktion.

Martin Klöti, Vorsteher des Departements des Innern, sagte ein paar papierene Sätze und kündigte einen Bericht zur Bedeutung der Grundrechte an. Die fehlende Antwort musste man selber nachlesen. Sie gab es nämlich und zwar im Informationstext, in dem die Regierung erklärte, wieso sie die diversen Kopftuch-Vorstösse vorläufig nicht beantworten wird und um welche Werte es hier geht. Es gebe ein strategisches Ziel, schreibt sie dort: «Im Kanton St.Gallen ist die gegenseitige Offenheit und Anerkennung zwischen Menschen und unterschiedlichen Lebensformen gross.»

Am dritten Sessionstag wurde das Öffentlichkeitsgesetz beraten. Zur Diskussion stand ein Antrag der FDP, die für die Einsicht in amtliche Dokumente einen Interessensnachweis verlangen wollte. Der Grünliberale Nils Rickert spottete, damit werde aus der Vorlage «ein Gesetz über den Schutz vor der Öffentlichkeit». Unterstützt wurde der FDP-Antrag unter anderem vom St.Galler Stadtrat Nino Cozzio. Aber nur halb. Wenn der Antrag gegen die Verfassung verstossen, dann gehe das natürlich nicht, sagt er im Rat.

Der allgemeine Tenor war dann tatsächlich, dass der Antrag gegen die St.Galler Verfassung verstossen würde. Denn dort ist das Öffentlichkeitsprinzip für die Staatsverwaltung bereits seit 2003 festgeschrieben.

Der FDP-Antrag wurde übrigens abgelehnt: Mit 66 gegen 46 Stimmen.

 

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