Schönreden und Verwedeln

Manchmal liest man heute die Zeitung von gestern. Und stösst dabei auf Kommentare wie denjenigen von Rolf App im «Tagblatt» mit dem Titel «Weltwoche in der Mangel». App fragt darin: «Darf man das?» Und meint damit die «Weltwoche», die den SNB-Präsidenten Hildebrand in einem Artikel als Gauner bezeichnet hat.
App hat sich offensichtlich im TV Schawinski versus Köppel angesehen und tags darauf den Klub. Ob er die fraglichen Artikel überhaupt gelesen hat, wird nicht klar. Man muss vermuten: Eher nicht. Jedenfalls kommt er zum etwas Schluss: «Problematischer mutet anderes an. Etwa die – von der SVP geprägte und von der Weltwoche übernommene – Tendenz, nicht nur bei diesem Thema ziemlich rasch Köpfe zu fordern. Weiter der Zeitdruck, unter dem manche Recherchen heutzutage stattfinden. Und schliesslich die Tatsache, dass sich Ämter und Organisationen mehr und mehr hinter einer Wand von PR-Beratern verschanzen. Die ihre Aufgabe oftmals weniger im Informieren als im Schönreden und Verwedeln sehen.»
Schönreden und Verwedeln? Genau. Für App sind journalistischen Alltäglichkeiten, die wohl schon seit Jahrzehnten – gerne in schöngeistiger Runde bei einem Glas Rotwein – beklagt werden, problematischer als die diffamierenden Weltwoche-Artikel, die von unbewiesenen Behauptungen nur so strotzen und vor allem eines sind: keine Recherchen. Bekanntlich wurde das SVP-Blatt mit den Konto-Unterlagen bedient. Mit der Quelle, im Artikel wird sie peinlicherweise Deep Throat II genannt, gab es überhaupt keinen direkten Kontakt.
Im Blog «Nationofswine» hat sich der Woz-Journalist Carlos Hanimann die Mühe gemacht, den zentralen Text von Urs Paul Engeler Zeile für Zeile durchzuarbeiten.
Die journalistische Bankrotterklärung der «Weltwoche»-Redaktion beginnt auf dem Cover. Dort standen am 5. Januar drei Sätze. Alle drei sind falsch:
«Philipp Hildebrand betreibt Insidergeschäfte.»
«Der Notenbankpräsident tätigte private Währungsdeals in Millionenhöhe.»
«Gegen ihn wurde Strafanzeige erstattet.»
Hanimann stellt fest: «Insider-Geschäfte ist falsch: Ein Insider-Geschäft ist eine kriminelle Tat. Was Hildebrand (oder seine Frau) getan hat, ist rechtlich nicht beanstandet worden. Der zweite Satz kann mit viel gutem Willen als halbwahr taxiert werden: Hildebrand hat zumindest für 20000 Franken US-Dollar auf das Konto seiner Tochter transferiert. Der dritte Satz ist wieder komplett falsch: Bis dato wurde keine Strafanzeige gegen Hildebrand erstattet.
Allerdings: Immerhin der Name des Autors auf dem Cover dürfte korrekt sein.»
Die Fortsetzung gibt es hier: