Schibenertor-Parkgarage: Auch Heimatschutz VCS und WWF kämpfen weiter

Mehrere Einsprachen gegen die Baubewilligung für eine Parkgarage Schibenertor sind gutgeheissen worden. Die Bewilligungsbehörde hat deshalb das Baugesuch abgelehnt. Doch nicht nur Investoren ziehen den Entscheid an die nächste Instanz weiter. Auch Heimatschutz VCS und WWF reichen Rekurse ein – «zur vorsorglichen Wahrung unserer Rechte», wie sie betonen.
Von  René Hornung

Weil die Ein- und Ausfahrt in die Parkgarage Schibenertor in einem städtebaulich sensiblen Gebiet zu liegen käme und weil die Bäume zwischen «Seeger» und «Union»-Gebäude weichen müssten, lehnt die Bewilligungsbehörde das Baugesuch für die Parkgarage Schibenertor ab. Dazu kommen weitere Gründe: Die bis zu zwei Meter hohen Mauern, die neben den Ein- und Ausfahrten gebaut werden müssten oder die Grabungen in einem Gebiet, das für die Stadtgeschichte von hoher Bedeutung ist.

Nur wenige Tage nachdem die Bewilligungsbehörde diesen Entscheid verschickt hatte, gaben die Investoren – die Cityparking AG, die Helvetia-Versicherung, Schützengarten und die Bank Acrevis – bekannt, sie würden dieses «Bauverbot» mit einem Rekurs beim kantonalen Baudepartement anfechten. Es handle sich nämlich um einen politisch motivierten Entscheid. Man habe das – in der Volksabstimmung von 2011 abgelehnte – erste Marktplatzprojekt in Zusammenarbeit mit dem Tiefbau- und dem Stadtplanungsamt so überarbeitet, wie es verlangt worden sei. Es gehe nicht an, dass nun die Behörde im Entscheid schreibe, dass selbst bei einer besseren Gestaltung das Projekt nicht bewilligt werden könne.

Bei den Gegnern, namentlich bei Heimatschutz VCS und WWF, nimmt man den Rekurs der Gegenseite zur Kenntnis, fürchtet ihn aber nicht. Die verweigerte Baubewilligung stehe juristisch auf solider Grundlage, kommentiert Heimatschutz-Anwalt Gregor Geisser. Doch obwohl die Schutzverbände und die Nachbarn in dieser ersten Phase des Verfahrens Recht bekommen haben, werden auch sie Rekurs einlegen – einlegen müssen, wie Geisser betont: «Zur vorsorglichen Wahrung unserer Rechte.»

Denn wirklich zufrieden sind auch die Parkhausgegner nicht. Nicht zuletzt deshalb, weil die Einwände gegen das sogenannte Verkehrsgutachten «links liegengelassen» wurden. Der Entscheid der Baubewilligungsbehörde stellt nur kurz fest, dass der verkehrstechnische Bericht genügend sei. Den Schutzverbänden genügt er aber gar nicht. Und weil die Verkehrsfrage spätestens dann zum Stein des Anstosses wird, wenn eine nächste Instanz die städtebauliche Situation anders beurteilen sollte, reichen auch die Schutzverbände Rekurs ein.

Die Parkhausgegner wollen auch weitere Punkte nochmals aufnehmen. Darunter die Frage der Befangenheit von Stadtpräsident Scheitlin und Stadtrat Cozzio. Der Stadtrat selber hat entscheiden, dass seine zwei Mitglieder nicht befangen seien, obwohl sie den Investoren eine Konzession in Aussicht gestellt hatten. Eine nächste Instanz müsse diese Frage neu prüfen, so die Schutzverbände.

Klar ist damit, dass es wohl wieder rund ein Jahr dauern wird, bis das kantonale Baudepartement entscheiden wird. Sollte dort die Beurteilung anders ausfallen als jene der städtischen Baubewilligungsbehörde, sind die Gegner entschlossen, den ganzen Instanzenweg, über das kantonale Verwaltungsgericht bis zum Bundesgericht zu gehen. Argumente – so sind sie überzeugt – haben sie nach dem ersten Erfolg genug.