Rätselhafter Fund in Herisauer Autounterstand

Es war keine Bierdose, die am Montagvormittag in einem Herisauer Autounterstand lag, sondern eine ausgewachsene Eierhandgranate. Die Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden schickte unverzüglich ihre Spezialisten für solche aussergewöhnlichen Fundsachen auf den Platz. «Unsere Kriminaltechniker nahmen erste Abklärungen vor und machten Fotos», sagt der Mediensprecher Willi Moesch. Man wurde aber nicht schlau aus der Sache und zog  […]
Von  Harry Rosenbaum

Es war keine Bierdose, die am Montagvormittag in einem Herisauer Autounterstand lag, sondern eine ausgewachsene Eierhandgranate. Die Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden schickte unverzüglich ihre Spezialisten für solche aussergewöhnlichen Fundsachen auf den Platz. «Unsere Kriminaltechniker nahmen erste Abklärungen vor und machten Fotos», sagt der Mediensprecher Willi Moesch.

Man wurde aber nicht schlau aus der Sache und zog  schliesslich weitere Spezialisten zu Rate, vom Wissenschaftlichen Forschungsdienst Zürich. Handgranaten kann man zur Abklärung ihrer Reizbarkeit nicht per Post ins Labor schicken. Die Herren von der Limmat mussten sich ebenfalls vor Ort begeben. Was natürlich wieder mit Kosten verbunden war.

Nach gewissenhaften Untersuchungen erwies sich der verwaiste Sprengkörper jedoch als ungefährlich, weil er nicht mit Sprengstoff gefüllt war und auch der Zünder fehlte. Wie das Ding in den Autounterstand gekommen ist und zu welchem Zweck, weiss die Polizei laut Moesch bis dato nicht, möchte es aber gerne in Erfahrung bringen.

Aufgrund der Beschriftung sei die Handgranate eine jugoslawische M75, sagt der Ausserrhoder Polizeisprecher. Möglichweise stamme sie aus dem Balkankrieg.

Aufgrund des angetroffenen Zustandes fällt die HG nicht unter die Sprengstoffgesetzgebung und ihr Besitz ist auch nicht strafbar. Trotzdem kann die Platzierung im Autounterstand für den oder die Verantwortlichen Konsequenzen haben. Denn wer die Bevölkerung durch Androhen oder Vorspiegeln einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum in Schrecken versetzt, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe belegt werden. «Sind die Umstände bekannt, wie die HG an den Ort gekommen ist, entscheidet der Staatsanwalt, ob Schrecken der Bevölkerung vorliegt oder nicht und eine Sanktion angebracht ist», sagt Moesch.