, 26. Februar 2020
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Zusammenspannen im Spital

Die Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren der Kantone St.Gallen, Graubünden, beider Appenzell und Glarus haben am Mittwoch eine Absichtserklärung für eine gemeinsame stationäre Gesundheitsversorgung unterzeichnet: ein Akt gegen den Kantönligeist, gegen höhere Kosten und für höhere Qualität.

Eine Hauruck-Übung, aber eine nötige – denn in den Kantonen St.Gallen und Appenzell-Ausserrhoden liegen die Gesundheitsversorgungen derzeit im Argen: Es drohen Spitalschliessungen und Qualitätsabbau. Patientinnen und Patienten sind verunsichert. Sie sollen wieder Vertrauen ins System gewinnen.

Die Folgen der freien Spitalwahl

Die Planung einer bedarfsgerechten stationären Gesundheitsversorgung ist Sache der Kantone. Seit 2012 ist im Krankenversicherungsgesetz (KVG) für die ganze Schweiz die freie Spitalwahl möglich. Das beeinflusst in den Regionen die Patientenströme. Die Kantone stellen eigene Spitallisten zusammen. Der Bund schreibt den Kantonen eine interkantonale Koordination vor. Dies beinhaltet insbesondere den Austausch nötiger Informationen über die Patientenströme sowie die Anhörung der Kantone beim Erlass der Spitalliste.

Trotzdem ist es aber möglich, dass sich die Spitalplanung eines Kantons auf die Versorgung der eigenen Bevölkerung beschränkt. Das war denn auch die Voraussetzung für den letztjährigen Scheuklappen-Beschluss der Landsgemeinde von Appenzell Innerrhoden, für 41 Millionen Franken ein neues Spital zu bauen.

An der Medienkonferenz in Rapperswil-Jona ist betont worden, dass sich die Spitalplanung der fünf Unterzeichner-Kantone bisher vor allem auf die Versorgung der eigenen Bevölkerung beziehe. Dies könne zu suboptimalen Versorgungsergebnissen und zu einer nicht den Vorgaben des KVG entsprechenden Versorgung führen. Anzustreben sei daher eine Spitalplanung, die auf einer kantonsübergreifenden Versorgungsregion aufbaue. Auch soll der Einbezug weiterer benachbarter Kantone möglich sein. Dem Vernehmen nach werden diesbezüglich Gespräche mit dem Kanton Thurgau geführt.

Koordinierte Planung für die stationäre Grundversorgung

Als Ziele der Zusammenarbeit werden in der Absichtserklärung die Sicherstellung der stationären Gesundheitsversorgung durch koordinierte Planung genannt. Dabei soll unter Beachtung der Qualität mit genügend Fachpersonal eine Dämpfung der Gesundheitskosten erreicht werden. Ebenso sollen die Strukturqualität und die Ergebnisqualität der Gesundheitsversorgung in der Region auch künftig gesichert werden. Ferner streben die Vereinbarungskantone eine effektive und effiziente Gesundheitsversorgung im stationären Bereich an sowie die Vermeidung medizinischer Über-, Unter- und Fehlversorgungen.

Laut der St.Galler Gesundheitsdirektorin Heidi Hanselmann schlagen die fünf Ostschweizer Vereinbarungskantone damit ein neues Kapitel in der Gesundheitspolitik auf, das im Hinblick auf die übrige Schweiz nicht unbeachtet bleiben werde. Bei der gemeinsamen Spitalplanung stünden die Krankenkassenprämien in den ersten Rängen. Über die kantonalen Gesundheitsplanungen sollen nicht Kosten verschoben, sondern ernsthafte Kostensenkungsmassnahmen erreicht werden.

Modellplanung ein wesentlicher erster Schritt

Der Bündner Regierungsrat Peter Peyer sagte, dass es bei der Zusammenarbeit der Kantone wichtig sei, die Gesundheitskosten in den Griff zu bekommen und die Bedürfnisse der Bevölkerung zu berücksichtigen. Es sei ein massgebendes Ziel, Parallel- und Fehlbehandlungen auszuschliessen.

Die Innerrhoder Statthalterin Antonia Fässler bezeichnete die nun anlaufende Modellplanung der Zusammenarbeit als wesentlichen ersten Schritt. Und der Ausserrhoder Regierungsrat Yves Noel Balmer meinte, dass die freie Spitalwahl aufgrund der beobachteten Patienströme funktioniere. Er verbindet mit der interkantonalen stationären Spitalplanung die Hoffnung, Unter-, Über- und Fehlversorgungen eliminieren zu können. Der Glarner Regierungsrat Rolf Widmer legte bei der interkantonalen Zusammenarbeit in der stationären Gesundheitsversorgung besonderen Wert auf die Versorgungssicherheit, die Qualität und die Gewährleistung der Leistungen in allen Regionen.

Projektarbeiten starten ab sofort

Die gemeinsame stationäre Gesundheitsversorgung umfasst die Akutsomatik, die Rehabilitation und die Psychiatrie. Die Projektarbeiten starten sofort und werden unter anderem Einfluss auf die Weiterentwicklung der Strategie der Spitalverbunde im Kanton St.Gallen und im Kanton Graubünden, auf die derzeit laufende Revision des Krankenpflegegesetzes respektive die damit verbundene Schaffung von einheitlichen Gesundheitsversorgungsregionen haben.

Welchen Einfluss: Das erfährt man zumindest im Kanton St.Gallen bereits einen Tag später. Am Donnerstag präsentiert die Regierung die Vorlage zur Spitalplanung, die im April in den Kantonsrat kommt.

 

 

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