Seit über 20 Jahren bemühen sich Denkmalpflege, Heimatschutz und der eigens gegründete Verein Alter Bahnhof Trogen darum, dass das letzte erhaltene Stationsgebäude der damaligen Trogenerbahn (heute Appenzeller Bahnen) stehen bleiben darf. Immerhin ist der Bahnhof im Inventar der schützenswerter Ortsbilder Schweiz (ISOS) als Einzelobjekt mit dem Erhaltungsziel A aufgeführt. Er liegt in der Kernzone und wird durch die kommunale Ortsbildschutzzone überlagert. Eigentümerin sind die Appenzeller Bahnen (AB).
Doch die AB wollen dort neu bauen und dabei die jetzt erhöht über der Strasse liegenden Gleise absenken, damit ein Dorfplatz entsteht. 2017 hat das Vorarlberger Architekturbüro von Bernardo Bader einen Studienwettbewerb gewonnen und einen Neubau mit Ladengeschäft vorgeschlagen. Darüber könnte ein Holzbau entstehen.

Das Projekt von Bernardo Bader für den Neubau des Bahnhofs Trogen (Rendering: Architekturbüro Bader)
Die Gemeinde lehnt einen Schutz ab
Ein Neubau steht aber im Widerspruch zu den Erkenntnissen der Fachgremien: Auf Ersuchen der Ausserrhoder Denkmalpflege erstellten die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) und die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD) im Sommer 2018 ein gemeinsames Gutachten. Sie kamen zum gleichen Schluss, den die EKD schon früher, 2001, gezogen hatte: Der Abbruch des historischen Bahnhofs wäre «eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Ortsbildes». Das Gutachten empfahl auf einen Neubau zu verzichten und den historischen Bahnhof als wichtigen Zeitzeugen der Technikgeschichte sowie prägenden identitätsstiftenden Bau im Ortsbild von Trogen zu erhalten.
Trotz dieses Gutachtens lehnte der Gemeinderat Trogen im Dezember 2018 die Unterschutzstellung ab. Dagegen rekurrierte der Heimatschutz durch alle Instanzen bis zum Bundesgericht und wies darauf hin, dass inzwischen selbst der Gemeinderat Trogen einräume, dass das Bahnhofsgebäude grundsätzlich schutzwürdig wäre, dass aber Barrierefreiheit, öffentlicher Verkehr und die Strassengesetzgebung höher zu gewichten seien.

Der Bahnhof Trogen 2017. (Bild: Verein Alter Bahnhof Trogen)

Der Bahnhof 2018. (Bild: Heimatschutz)
Das Bundesgericht gibt einen Tipp
Die Gemeinde lehnte eine Schutzverfügung deshalb ab, denn sie wäre ein «unverhältnismässiger Eingriff in die private Eigentumsfreiheit» der Appenzeller Bahnen. Das Bundesgericht sagt nun, dass der Heimatschutz auf diesem juristischen Weg keinen Schutz für den Bahnhof erreichen könne, denn ein Eintrag im ISOS bedeute noch keinen automatischen Schutz.
Damit ist das Schicksal des historischen Bahnhofs aber noch nicht besiegelt, denn das Bundesgericht gibt in seinem Urteil dem Heimatschutz einen Tipp, wie er den Abbruch des Bahnhofs doch noch verhindern könne: Wenn ein Ersatzneubau als Teil einer Bahnanlage und als Postauto-Umsteigepunkt mit Geldern aus Bern mitfinanziert werde, handle es sich um eine Bundesaufgabe. Und gegen ein Neubaugesuch ist der Heimatschutz einspruchsberechtigt. Dann könne sich die Organisation auf das Eidgenössische Natur- und Heimatschutzgesetz berufen, heisst es im Entscheid des Bundesgerichts – quasi als Rezept. Samt dem Hinweis auf ein analoges Verfahren mit dem der Zürcher Güterbahnhof unter Schutz gestellt wurde.
Für den Heimatschutz ist die Ausgangslage klar: Sollten die Appenzeller Bahnen an ihrem Neubauprojekt festhalten, werde man eine neue Einsprache sicher prüfen, sagt Sektionspräsidentin Irene Hochreutener. Schliesslich hätten alle Fachgremien und auch das Bundesgericht selbst den Bahnhof als erhaltenswert bezeichnet.
Ob die Appenzeller Bahnen an ihren Neubauplänen festhalten werden oder eine neue Lösung für die Endstation in Trogen suchen werden ist laut der AB-Mediensprecherin Maja Bertscher noch offen. Man habe lange auf diesen Entscheid aus Lausanne gewartet, werde ihn nun analysieren und dann entscheiden, wie es in Trogen weiter gehen könnte.