Her mit der Voll-Ehe für alle

Das Vernehmlassungsverfahren für die Ehe für alle ist abgeschlossen. Die einen wollen eine schrittweise Öffnung aus strategischen Gründen, die anderen favorisieren die umfängliche(re) Variante der Kommission für Rechtsfragen. Wir auch.
Von  Corinne Riedener

Endlich. Die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen hat die Kantonsregierungen im März eingeladen, Stellung zum Vorentwurf einer Gesetzesänderung zu beziehen, die die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ermöglichen will. Die Kernvorlage beinhaltet die wesentlichsten Elemente zur Öffnung der Ehe im Zivilrecht inklusive Adoption. Eine zusätzliche Variante ergänzt die Kernvorlage mit dem Zugang zur Samenspende für lesbische Ehepaare.

Am 5. Juni hat die St.Galler Regierung ihre Stellungnahme veröffentlicht: Sie befürwortet die Ehe für alle und die möglichst zeitnahe Umsetzung der Vorlage. Aber: Sie begrüsst auch «die Beschränkung der Vorlage auf die Kernbereiche der Öffnung der Ehe sowie der Adoption und die spätere Anpassung weiterer Normen». Geht es nach der Regierung, soll der Zugang lesbischer Ehepaare zur Samenspende also erst zu einem späteren Zeitpunkt diskutiert werden.

Warum diese Zurückhaltung? Regierungsrat Martin Klöti erklärte im «Tagblatt», dass es sich bei der Ehe für alle um eine Gesetzesrevision handle. Der Zugang zur Samenspende für weibliche Ehepaare hingegen bedürfe einer Verfassungsänderung, welche rechtlich schwerer durchzusetzen sei. «Es wäre zu viel auf einmal gewesen, der Prozess wäre ins Stocken gekommen», lässt er sich zitieren.

Bei der Kommission für Rechtsfragen sieht man das anders, darum wird der Zugang zur Samenspende zusätzlich als Variante zur Kernvorlage in die Vernehmlassung geschickt: «Diese ergänzende Variante würde eine schlanke Änderung des ZGB ohne Änderung der Verfassung und des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) vorsehen», heisst es in einer Mitteilung vom 14. März.

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Die nationalen LGBTIQ-Organisationen begrüssen die vorgeschlagene Variante der Rechtskommission: Damit folge man «Vorbildern wie Österreich, Spanien und Schweden, wo die künstliche Befruchtung als fester Teil der Ehe für alle erlaubt ist». Roman Heggli, Geschäftsleiter von Pink Cross, sagt: «Für eine tatsächliche Gleichstellung sollen gleichgeschlechtliche Paare dieselben Rechte und Pflichten haben wie Mann und Frau.» Dazu gehört auch die künstliche Befruchtung.

Klar, alles andere wäre scheinheilig. Würde dazu führen, dass lesbische Ehefrauen sich im Ausland befruchten lassen, wo es vielfach erlaubt ist. Oder irgendeinen Erzeuger in irgendeiner Bar aufreissen. Oder über dubiose Kanäle an Samenspenden gelangen. Kommt hinzu, dass Spenderkinder von Frauenpaaren bei der Geburt nur einen rechtlichen Elternteil haben: jene Frau, die das Kind zur Welt gebracht hat.

Darum: Schluss mit politischem Pragmatismus, her mit der Voll-Ehe für alle!

Dieser Beitrag erschien im Sommerheft von Saiten.