«Hätte ich geschworen, würde ich den Eid brechen»

In der Schweiz ist aktive Sterbehilfe legal. Die Ärztin Erika Preisig hat für Dignitas gearbeitet und 2014 eine eigene Sterbehilfeorganisation gegründet. Sie ist überzeugt, dass in Zukunft mehr Schweizerinnen und Schweizer den begleiteten Freitod wählen werden.
Von  Frédéric Zwicker
Jan Andersen, 27 Jahre. Geboren am 21. Februar 1978, gestorben am 14. Juni 2005 im Hamburg Leuchtfeuer Hospiz. (Bild: Walter Schels)

Saiten: Frau Preisig, Sie haben sieben Jahre lang für Dignitas gearbeitet und haben im Jahr 2014 die Sterbehilfeorganisation Eternal Spirit mitbegründet. Wie vielen Menschen haben Sie in diesen Jahren den begleiteten Freitod ermöglicht?

Ich war bei Dignitas Konsiliarärztin. Als solche beurteilt man die Situation von Menschen, die eine Freitodbegleitung wünschen. Falls man zum Schluss kommt, der Wunsch sei nachvollziehbar und berechtigt, stellt man das Rezept für das Medikament Natrium-Pentobarbital aus. Bei den Begleitungen selber ist man als Konsiliarärztin bei Dignitas nicht dabei. Ich war in jener Zeit nur bei sieben Begleitungen anwesend. Für jährlich rund 150 Patienten habe ich das grüne Licht gegeben. Zwei Drittel derjenigen, die grünes Licht erhalten, verzichten aber auf die Begleitung. Insgesamt habe ich bei Dignitas also rund 350 Menschen den begleiteten Freitod ermöglicht. Bei Eternal Spirit waren es bis jetzt etwa 250 Begleitungen, und ich war bei jeder persönlich dabei.

Zwei Drittel verzichten?

Ja. Das ist ein interessantes Phänomen. Wenn die Patienten grünes Licht kriegen, wissen sie, dass sie diesen Weg gehen könnten, wenn sie den dringenden Wunsch hätten. Das gibt vielen eine Zuversicht, die sie dann verzichten lässt. Diese Zahlen sind bei Dignitas, Exit und Eternal Spirit gleich. Zwei Drittel derjenigen, die zu einer Freitodbegleitung zugelassen werden, sterben also eines natürlichen Todes.

Wie schnell kann man gehen, wenn man das grüne Licht erhält und sterben möchte?

Innerhalb von ein paar Wochen kann man dann gehen.

Sie haben rund 600 Menschen den begleiteten Freitod ermöglicht. Dignitas und auch Eternal Spirit standen wiederholt in der Kritik. Gab es Fälle, bei denen sie im Nachhinein dachten, das war falsch?

Keinen. Wir hatten grosse Probleme mit dem Fall eines italienischen Richters aus Kalabrien. Seine Tochter hat uns eingeklagt, und die EVP hat sich eingemischt. Pietro d’Amico – man kann den Fall googeln. Seine Tochter hatte schon lange keinen Kontakt mehr zum Vater und war von seinem Freitod überrumpelt.

Ich habe mich oft gefragt, ob es richtig war, ihn zu begleiten. Ich habe Herrn d’Amico während dreier Jahre betreut und in dieser Zeit vom Freitod abgehalten. Ohne meine Intervention wäre er wahrscheinlich früher gegangen. Ich kam zum Schluss, dass es richtig war, ihm grünes Licht zu erteilen. Heute würde ich aber noch einmal das Gespräch mit seiner Tochter suchen, mit dem Versuch, sie einzubeziehen. Fast mehr Gedanken als über die Begleitungen mache ich mir über manche Fälle, wo ich meine Zustimmung verweigerte.

Es gibt wohl immer wieder Fälle, bei denen Angehörige nicht einverstanden sind?

Das gibt es tatsächlich immer wieder. Je sichtbarer die Sterbewilligen krank sind, desto grösser ist die Zustimmung. Am Anfang hatten wir bei uns keinen Zwang, die Verwandten zu informieren. Vor drei Jahren haben wir diese Pflicht eingeführt.

Damit schränken Sie die Selbstbestimmung der Menschen ein. Warum ist es so wichtig, die Verwandten zu informieren?

Im Einbeziehen der Familie liegt einer der grossen Unterschiede zum harten Suizid, bei dem die Angehörigen vor vollendete Tatsachen gestellt und mit der Frage zurückgelassen werden, ob sie den Suizid hätten verhindern können. Für mich bedeutet aber genau das eine wünschenswerte Sterbekultur: Wenn die Angehörigen Zeit haben, sich vorzubereiten und Abschied zu nehmen. Ich will nicht, dass sich Menschen unbemerkt aus dem Leben schleichen. Deshalb haben wir die Pflicht eingeführt.

Kürzlich hat mir die Tochter eines schwerkranken 92-Jährigen gesagt, dass die Zeit vor seinem Tod für beide sehr schön war. Sie hat einen Monat frei genommen, den sie mit dem Vater verbracht hat. Es habe ihr geholfen, noch einmal einen Monat bewusst mit ihm zu verbringen, vieles zu bereden und zu unternehmen.

Zu welchen Schwierigkeiten kann die Informationspflicht führen?

Natürlich haben manche Angehörigen Vorbehalte. Wenn beispielsweise eine Lebenspartnerin oder ein Lebenspartner sehr religiös ist, kann es Widerstand geben. Es ist aber beachtlich, wie viele Menschen Verständnis entwickeln, wenn sie gut informiert werden. Ich würde sagen, wir machen zu 99 Prozent gute Erfahrungen mit dieser Pflicht. Ein zweites Beispiel: Gerade heute Morgen habe ich mit einer Frau eines Krebspatienten telefoniert, der kurz nach Weihnachten gegangen ist. Sie hat erzählt, wie sie ein letztes Mal mit ihm und den drei Kindern gefrühstückt hat, mit Gipfeli, wie er es liebte. Und dann ist er im Kreis seiner Familie friedlich eingeschlafen. Es ist wahnsinnig ungewohnt, dass man heute sagen kann, der Tag des Abschieds sei schön gewesen.

Sie fingen an, sich mit der aktiven Sterbehilfe zu befassen, als sie ihrem Vater diesen Weg ermöglicht haben. Im Buch Vater, du darfst sterben beschreiben Sie, wie sie lange mit dieser Situation gehadert haben. Sie haben nicht das Rezept ausgestellt, ihren Vater aber unterstützt. Wie denken Sie heute darüber?

Mein Schwiegervater hat Jahrgang 1925 und lebt noch. Mein Vater hatte Jahrgang 1923. Natürlich vermisse ich ihn. Man hat nur einen Vater. Dennoch denke ich, dass der Weg, den mein Vater gewählt hat, der einzig richtige für ihn war. Wenn ich das aus Egoismus verhindert hätte – das hätte ich gekonnt – dann hätte es entweder einen harten Suizid gegeben oder mein Vater hätte weitere Hirnschläge erlitten, bis seine schwindende körperliche und geistige Gesundheit einen Ausweg verhindert hätte. Mein Vater wünschte sich sehr zu sterben. Wenn ich das verhindert hätte und er jetzt urteils- und handlungsunfähig in einem Heim läge, würde ich mir grosse Vorwürfe machen. Das wäre genau das gewesen, was er nie wollte.

Sie schreiben im Buch, dass sie nachher Albträume hatten, in denen zum Beispiel ihren Kindern etwas zustiess. Sie fragten sich, ob sie sich gegen Gott versündigt hatten. Wie ist das jetzt?

Das ist abgeschlossen. Niemand weiss, was nach dem Tod kommt. Ich bin aber überzeugt, dass die Idee vom zürnenden Gott, der Selbstmörder straft, menschengemacht ist. In meinem Verständnis sind Glauben und Gott sehr liebe- und verständnisvoll.

Aber Gott spielt eine Rolle in Ihrem Denken?

Vor einiger Zeit hielt ich in Paris einen Vortrag über aktive Sterbehilfe. Ich stand dabei auf einem Podest. Nach dem Vortrag bildete sich eine Menschentraube vor mir. All diese Leute wollten für sich oder für Angehörige fragen, wie eine Freitodbegleitung realisierbar wäre. In diesem Moment musste ich an eine Bibelstelle denken, bei der Jesus nach einer Bergpredigt die Kranken heilt. Ich dachte, es wäre schöner, wenn auch ich die Menschen vor meinem Podest durch Handauflegen heilen könnte. Dieser Gedanke kam für mich einer Versündigung näher als die Sterbehilfe.

Ich kann keine Kranken heilen, wenn die medizinischen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Aber ich kann Sterbewilligen ermöglichen, in Frieden und ohne Schmerzen, nach Möglichkeit in Anwesenheit ihrer Angehörigen, zu sterben. Ich glaube nicht, dass Gott oder die Schöpfung etwas dagegen haben.

In einem gewissen Ausmass nehmen Sie dem Tod seinen Schrecken, indem Sie ihn seiner Unberechenbarkeit berauben. Es gibt sicher Leute, die auch aus nicht-religiösen Gründen etwas dagegen haben, oder?

Viele Leute sagen, der Körper oder die Seele brauche Zeit, sich auf den Tod vorzubereiten, indem man bis zum letzten Tag lebt. Aber lebt man denn wirklich? Wenn ich jemanden palliativmedizinisch begleite und diesen sedieren muss, um die Schmerzen in den Griff zu kriegen, hat die Seele vielleicht weniger Zeit, sich auf den Tod vorzubereiten. Mir wird vorgeworfen, ich arbeite gegen die Schöpfung oder gegen die Natur. Das tut doch aber auch die Medizin, die beispielsweise lebensverlängernde Herzoperationen vornimmt oder Antibiotika gegen eine Lungenentzündung verschreibt. Heute ist sterben so schwierig, weil die Medizin so fortschrittlich ist.

Der hippokratische Eid verbietet Ärzten eigentlich die aktive Sterbehilfe.

Ich habe den Eid nie geschworen, und hätte ich ihn geschworen, so würde ich ihn brechen. Für mich ist es ethisch nicht vertretbar, Menschen einen Ausweg aus unvorstellbarem Leid zu verwehren. So gut wie die Medizin heute ist, haben wir immer mehr 95-Jährige, die mit grossen Schmerzen nicht sterben können. Man muss ihnen das Recht geben, zu gehen, wenn ihr Leben wirklich nicht mehr lebenswert ist. Dies dürfen aber nur sie selber beurteilen.

Wie viele Menschen in der Schweiz sterben mit Hilfe von Natrium-Pentobarbital?

Im Moment ist es ein Prozent der Bevölkerung.

Glauben Sie, diese Zahl wird in naher Zukunft stark ansteigen?

Ich glaube, in den Benelux-Staaten liegt die Quote zwischen fünf und sieben Prozent. Ich bin überzeugt, dass die Zahl in der Schweiz irgendwann bei zwei oder drei, vielleicht auch bei fünf Prozent liegen wird. Dafür setze ich mich ein. Das hiesse aber, dass immer noch 95 Prozent eines natürlichen Todes oder aber palliativmedizinisch begleitet sterben. Teilweise ist das – ich kann es nicht anders sagen – ein unmenschlicher Tod.

Warum ist die Zahl so tief?

Der assistierte Suizid ist leider immer noch recht negativ konnotiert. Das Wort Suizid klingt schon negativ. Man redet von einem Gift, das verabreicht wird. Natürlich ist Natrium-Pentobarbital ein Gift. Es wird aber auch medizinisch als Narkosemittel eingesetzt, als Medikament also. Und dann gibt es immer eine gerichtsmedizinische Abklärung, weil es ein unnatürlicher Tod ist. Dieses Negativ-Image ist nicht gut. Das ist keine Sterbekultur.

Sie sind eine Art Todesengel. Haben Sie Freunde verloren, weil Sie eine Aura des Todes umgibt?

Ich glaube, mich umgibt eher eine Aura der Freiheit. Ich lerne durch meine Arbeit sehr viele interessante Leute kennen und reise oft. Gestern und vorgestern waren wir in Paris zu einem Theaterstück zu diesem Thema eingeladen. Das waren zwei wunderschöne Tage. Ich hatte eine Patientin, die ich verloren habe, als sie erfuhr, dass ich Freitodbegleitungen mache. Gleichzeitig habe ich sehr viele neue Patienten gekriegt. Besonders viele Alte, die ihre Ärztinnen gefragt haben, ob sie einen begleiteten Freitod unterstützen würden und die dann zu mir gewechselt haben, weil diese Möglichkeit verneint wurde.

Also eher das Gegenteil von dem, was man vielleicht erwarten würde.

Wir mussten einen Patientenstopp vornehmen, weil es zu viele wurden.

Gibt es Leute, die Angst vor Ihnen haben?

Ich habe mich schon oft gefragt, wie das bei meinen Schwiegereltern ist. Sie sind beide massiv handicapiert. Es gibt wohl keinen Tag, an dem meine Schwiegermutter keine Schmerzen hat. Sie haben allerdings überhaupt keine Angst. Sie wissen, dass sie von mir auf jede Art begleitet werden. Ich bin ja Ärztin und habe ebenso viel Erfahrung in der Palliativpflege wie in der Freitodbegleitung. Ich glaube, wer mich kennt, hat sicher keine Angst vor mir. Ich entscheide ja nichts. Sie entscheiden. Und das gibt eben dieses Freiheitsgefühl.

Es gab Zeiten, da hat die aktive Sterbehilfe ständig Schlagzeilen gemacht. Wo immer sich Dignitas einmietete, gab es Probleme. Es scheint, als wäre es ruhiger geworden. Ist die Akzeptanz gewachsen?

Herr Minelli von Dignitas nennt sich Kampfmaschine. Er provoziert bewusst. Das sagt er auch. Er sieht Dignitas als Kampforganisation, die nicht vermittelt, sondern den Konflikt sucht. So hat er auch Pionierarbeit geleistet. Aber auch Herr Minelli wurde in den letzten fünf Jahren sanfter. Seither gibt es um Dignitas weniger Skandale.

Eternal Spirit sucht das Gespräch. Wir machen aber auch Schlagzeilen. Frau Annemarie Pfeiffer von der EVP ist eine entschiedene Gegnerin der Sterbehilfe. Mit ihr hatte ich auch schon ein Streitgespräch bei Tele Basel. Die EVP – oder einige Exponentinnen – sehen es als heilige Aufgabe zu verhindern, dass ich Leute «umbringe.» Sie haben überhaupt nicht verstanden, worum es geht.

Sterbehilfe ist in der Schweiz legal. Trotzdem droht Ärzten der Entzug der Praxisbewilligung. Wie kann es dazu kommen?

Wir haben auf der einen Seite das Gesetz, auf der anderen die Regelung der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW). In meinen Augen ist das Gesetz viel zu liberal, die Regelung der SAMW hingegen viel zu strikt. Ich bin in einer Gruppe des Vereins Ethik und Medizin Schweiz (Vems), die gangbare Richtlinien entwerfen will. Das Gesetz sagt, der Sterbewillige müsse urteilsfähig sein und der Arzt dürfe sich nicht bereichern. Das ist alles. Das heisst, dass Sie als gesunder, junger Mann Sterbehilfe in Anspruch nehmen dürften. Die SAMW-Richtlinien der Schweizer Ärztegesellschaft hingegen besagen, man dürfe nur Kranke in terminalen Situationen in den Tod begleiten. Also solche, die nur noch wenige Tage oder Wochen zu leben haben.

Wie viele Patientinnen, die den SAMW-Richtlinien widersprechen, nehmen aktive Sterbehilfe in Anspruch?

Bei uns sind es etwa 60 Prozent, die nicht terminal krank sind. Bei Exit sind es auch gut 50 Prozent.

Was muss geschehen, bevor es zum Praxisbewilligungsentzug kommt?

Wenn ich gegen das Gesetz verstosse, kann die FMH (Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte) beim Bund einen entsprechenden Antrag stellen. Solange ich mich aber ans Gesetz halte, wird das nicht passieren. In einem Schweizer Kanton will der Kantonsarzt sich bezüglich Sterbehilfe an die SAMW-Richtlinien halten. Damit verstösst er aber gegen das liberale Schweizer Gesetz Dagegen läuft jetzt eine Klage. Mich erinnert das an einen fremden Vogt. Es kann nicht sein, dass ein Kantonsarzt Menschen Sterbehilfe verwehrt, weil sie ihm nicht passt.

Wenn ich gegen das Standesrecht verstosse, kann die FMH (Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte) beim Bund einen entsprechenden Antrag stellen. Solange ich mich aber ans Schweizer Gesetz halte, hoffe ich, dass mir nichts passiert. In einem Schweizer Kanton will der Kantonsarzt bezüglich Sterbehilfe die Einhaltung der SAMW-Richtlinien erzwingen. Da aber die Standesrichtlinien nicht dem Schweizer Gesetz entsprechen, verstösst er damit gegen unser liberales Schweizer Gesetz. Dagegen werde ich klagen, wenn nötig bis vor Bundesgericht. Es gab einmal einen Wilhelm Tell und einen Vogt… Es kann nicht sein, dass ein Kantonsarzt Menschen Sterbehilfe verwehrt, weil ihm dies nicht passt.

Belastet Sie ein drohender Praxisbewilligungsentzug, obschon er unwahrscheinlich ist?

Ja, sehr. Ich finde es falsch. Und es bereitet mir immer wieder schlaflose Nächte. Ich habe mich schon oft gefragt, weshalb ich diese Arbeit mache, ob ich masochistisch veranlagt bin. An Wochenenden arbeite ich zusätzlich zu meiner Tätigkeit als Ärztin für Eternal Spirit. Ich befasse mich ständig mit dem Tod, obwohl ich sehr gern lebe. Aber immer dann, wenn ich mich wieder frage, ob ich nicht alles hinschmeissen sollte, kriege ich einen Brief oder ein Telefon von dankbaren Menschen. Das gibt mir die Kraft weiterzumachen.

Ist es schwierig, Ärzte zu finden, die für Sterbehilfeorganisationen Rezepte ausstellen?

Das ist extrem schwierig, ja. Sehr viele Ärzte haben Angst vor Schlagzeilen und vor der FMH, die einen Vereinsausschluss erreichen kann. Ich selbst bin seit einem Jahr nicht mehr FMH-Mitglied, weil ich nicht Teil eines Vereins sein will, gegen dessen Statuten ich ständig verstosse. Deshalb darf ich meinen Fachärztinnentitel nicht tragen. Wenn man nicht Mitglied der FMH ist, muss man theoretisch mit jeder einzelnen Krankenkasse einen Vertrag abschliessen, weil man nicht mehr im Konkordat ist. Das ist sehr mühsam.

Was kostet eine Freitodbegleitung?

Für Schweizer kostet es bei Eternal Spirit 4000, für Ausländer 10000 Franken. Gleich wie bei Dignitas. 3000 davon gehen allein an die Bestattungskosten. Bei Ausländern ist der administrative Aufwand enorm hoch. Man braucht sämtliche Zivilstandunterlagen, muss die Todesurkunde beantragen, braucht Arztzeugnisse und vieles mehr. Von jeder Begleitung bleibt ein kleiner Betrag auf dem Stiftungskonto, das vom Bund kontrolliert wird. Aus diesem Vermögen werden Begleitungen für Leute bezahlt, die sie sich nicht leisten können.

Ausländische Sterbewillige müssen von zwei verschiedenen Schweizer Ärzten beurteilt werden. Funktioniert das gut?

Für ausländische Patienten ist es sehr schwierig. Die Schweizer Ärzte brauchen für die Abklärung medizinische Gutachten von den Hausärzten der Ausländer. In manchen Ländern ist aber bereits die Herausgabe von Gutachten zum Zweck einer Freitodbegleitung unter Strafe gestellt. Auch deshalb setze ich mich auch im Ausland für eine Liberalisierung der Sterbehilfe ein.
Bei Schweizern ist es viel einfacher. Zu mir kommen viele, deren Hausärzte ich persönlich kenne, die wissen, dass ich sie schütze, wenn sie ein Rezept ausstellen.

Haben Sie sich in den letzten Jahren, seit Sie Sterbebegleitung machen, verändert?

Ich glaube, in meiner Zeit bei Dignitas nicht. Aber seit ich Eternal Spirit führe, habe ich mich stark verändert. Wenn ich sehe, wie schwierig Menschen manchmal sterben, dann werde ich richtig wütend, wenn man ihnen die Möglichkeit für eine Freitodbegleitung nehmen will.
Ich habe eine 92-jährige Patientin mit beginnender Demenz und einer Krebserkrankung, die bereits metastasiert hat. Die Frau ist unheilbar krank. Das Spital verordnet trotzdem eine dreifache Chemotherapie. Erstens nimmt ihr das viel Lebensqualität, zweitens ist es eine ungeheuerliche Geldmacherei. Ich will nicht sagen, alte Menschen hätten kein Recht auf Medizin. Aber wenn man uns vorwirft, wir würden uns durch begleitete Freitode bereichern, dann scheint mir das manchmal schon recht paradox. Ich habe viermal erfolglos versucht, die Onkologin zu erreichen.

Das heisst, Sie sind aufmerksamer und kritischer. Hat sich auch Ihr Verhältnis zum Tod verändert?

Ja, ganz klar. Ich habe sehr viele Menschen palliativmedizinisch sterben sehen. Manchmal ist das furchtbar. Seit ich erlebt habe, wie mein Vater seinen Kopf auf meine Schulter gelegt hat und eingeschlafen ist, bin ich froh, dass ich diesen Weg eines Tages gehen kann, falls ich in eine ähnliche Situation kommen sollte.

Verstehen Sie die Kritik oder empfinden Sie sie schlicht als Mangel an Information?

Ich verstehe es, wenn jemand beispielsweise aus religiösen Gründen Vorbehalte hat. Das ist legitim. Ich kann aber nicht akzeptieren, wenn sie dann andere Leute davon abbringen wollen, indem sie ihnen mit postmortalen Konsequenzen drohen. Ich finde, man darf und soll diskutieren, man darf fragen, ob jemand keine Angst hat, sich zu versündigen. Aber man darf nicht sagen: Du versündigst dich.

Die Akzeptanz steigt. Könnte Sie dazu führen, dass Menschen in Zukunft aus finanziellen Gründen in den Tod gedrängt werden?

Sie sprechen Euthanasie an. Nein, ich glaube nicht, dass diese Gefahr droht. Ich hoffe es nicht. Jetzt ist es unerlässlich, dass Menschen ihre Einwilligung geben, dass sie sterben wollen. Das muss unbedingt im Gesetz verankert bleiben.

Wenn Sie 20 bis 30 Jahre in die Zukunft denken – wie wird sich die Sterbekultur in der Schweiz ändern?

Ich erwarte riesige Veränderungen bei den Wohnformen im Alter sowie beim Sterben. Eternal Spirit ist eine Stiftung, die eng mit unserem Verein Lifecircle zusammenarbeitet. Lifecircle unterstützt Menschen in schwierigen Lebenslagen und am Lebensende, um ihre Lebensqualität zu erhöhen. Wenn wir bei Eternal Spirit keine Ausländer mehr begleiten müssen, weil die Sterbehilfe im Ausland liberalisiert wird, werde ich viel Zeit haben, mich für ein würdevolles Altern einzusetzen. Es braucht andere Wohnformen als Altersheime. Ich bin mir sicher, dass wir diese in 20 Jahren nicht mehr bezahlen können. Ich glaube, Alters-WGs werden vermehrt aufkommen. Wir müssen Vereinsamung verhindern. Ich bin mir auch sicher, dass das Sterben massiv liberalisiert sein wird. Menschen werden besser informiert sein und selbstbestimmter sterben.

Dieser Beitrag erschien im Aprilheft von Saiten.