Gewerkschaftsumfrage wird zum Gerichtsfall

Im Departement Soziale Arbeit der Fachhochschule «Ost» in St.Gallen schwelt ein Konflikt zwischen Departementsleitung und Dozierenden. Einige Mitarbeiter:innen haben sich deshalb bei der Gewerkschaft VPOD Unterstützung geholt. Jetzt ist deren Gewerkschaftssekretärin angeklagt.
Von  René Hornung
(Bild: upz)

Für VPOD-Sekretärin Alexandra Akeret ist es eine ihrer Kernaufgaben: «Wenn sich Angestellte mit Problemen an die Gewerkschaft wenden, setzen wir uns für die Betroffenen ein.»

Als nach der Fusion der Fachhochschulen zur «Ost» neue Strukturen aufgebaut und neue Leitungspersonen eingesetzt wurden, führte dies im Departement Soziale Arbeit zu Unstimmigkeiten und Unzufriedenheit. Mehrere Dozierende beklagten sich über eine schlechte Kommunikation und über Entscheide, die über ihre Köpfe hinweg getroffen wurden. Mindestens eine Mitarbeiterin kündigte deshalb. Dem Credo der Partizipation werde nicht nachgelebt. Aussprachen, an denen offen Kritik an der Leitung geübt wurde, blieben aus Sicht der Betroffenen ohne Resultat.

Schliesslich traten einige Dozierende der Gewerkschaft VPOD bei, um sich von dort Unterstützung zu holen – der VPOD vertritt das Personal der öffentlichen Dienste. Die Gewerkschaft lancierte darauf zur Untermauerung der Forderungen der Dozierenden eine Zufriedenheits-Umfrage, die auch nach der Rolle der Departementsleitung fragte. «Diese Umfrage war sehr überlegt formuliert», betont VPOD-Sekretärin Alexandra Akeret.

Vergleichsverhandlungen gescheitert

Die Resultate wurden nicht nur den Dozierenden, sondern auch der Leitung der «Ost» vorgestellt. Während sich der Rektor interessiert zeigte, wollte die Departementsleitung die Resultate explizit nicht sehen und reagierte trotz mündlich bekundeter Gesprächsbereitschaft mit zwei Klagen: einer straf- und einer zivilrechtlichen Klage gegen die VPOD-Sekretärin.

Die Begründung: Die auf die Haltung der Departementsleitung gezielten Fragen verstiessen gegen das Datenschutzgesetz, die Gewerkschaft habe die Umfrage ohne Einwilligung lanciert.

Inzwischen ist eine gerichtliche Vergleichsverhandlung gescheitert. Bei den dort von der «Ost» eingereichten Forderungen handle es sich «um einen krassen Versuch, die Arbeitnehmervertretung mundtot zu machen», kommentiert die Gewerkschaft VPOD.

Das Anwaltsbüro mit Sitz an der Zürcher Bahnhofstrasse, das die Departementsleitung rechtlich vertritt, forderte vom VPOD eine Parteientschädigung von 10’000 Franken. Dazu eine Entschuldigung bei allen Gremien der «Ost» und den Mitarbeitenden des Departements Soziale Arbeit – mit einem Brief, den die Departementsleitung hätte freigeben wollen, sowie die unwiderrufliche Löschung aller Umfrageresultate.

«Für uns als Gewerkschaft ist es höchst befremdlich, dass eine mit Steuergeldern finanzierte Institution mit derart grobem Geschütz gegen eine Gewerkschaft vorgeht, statt sich mit uns, als legitime Vertretung der Beschäftigten, um eine Konfliktlösung zu bemühen», so der Kommentar der angeklagten Gewerkschaftssekretärin.

Ost zahlt die Anwaltskosten

Die «Ost» weist die gewerkschaftlichen Vorwürfe in ihrer Stellungnahme zurück: Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft sei eine persönliche Sache der einzelnen Mitarbeitenden. «Es gab und gibt keinerlei Druckversuche von Seiten der ‹Ost›, ein solches Engagement zu unterbinden.»

Seitens der Fachhochschule «Ost» bekommt die klagende Departementsleitung Rückendeckung: «Nachdem sämtliche aussergerichtlichen Versuche, die Sache einvernehmlich zu erledigen, gescheitert sind», sei die Klage eingereicht worden. Die zuständigen Gremien der «Ost» seien darüber informiert. Die Hochschule stehe hinter der Departementsleitung und übernehme die Kosten der Rechtsvertretung. Bei der in der gescheiterten Vergleichsverhandlung geforderten Parteientschädigung von 10’000 Franken handle es sich um eine «reduzierte Beteiligung an den Anwaltskosten».

Die Fachhochschule hält in Ihrer Stellungnahme weiter fest, dass der Fall keine grundsätzliche Attacke gegen eine Gewerkschaft sei. Die «Ost» anerkenne «die gesellschaftliche Rolle von Gewerkschaften und deren wichtige Funktion bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen». Man erwarte jedoch, dass solche Umfragen in professioneller und methodisch korrekter Weise durchgeführt werden und dass eine Gewerkschaft keine Persönlichkeitsrechte verletzt sowie die Vorschriften des Datenschutzgesetzes einhält.

Die angeklagte VPOD-Gewerkschafterin entgegnet, dass es nicht um eine wissenschaftliche Umfrage gegangen sei, sondern um ein Stimmungsbild im offensichtlichen Konflikt im Departement Soziale Arbeit.

Auf die Frage, ob trotz der Klage weitere Schritte zur Konfliktlösung unternommen werden, gibt die «Ost» keine weiteren Auskünfte, da es sich um ein laufendes Verfahren handle.