Frommer Moschee-Einbrecher

Ein 52-jähriger Mazedonier reist illegal in die Schweiz ein, besucht diverse Moscheen, um dort zu beten und anschliessend einzubrechen. Innert zehn Monaten soll er mit dieser zweckgebundenen Frömmigkeit rund 60.000 Franken erbeutet haben, behaupten die Geschädigten. Der Beschuldigte kommt in Begleitung eines Polizisten, in Fussfesseln gelegt, in den Saal des Kreisgerichtes St.Gallen. Er hat 119 […]
Von  Harry Rosenbaum

Ein 52-jähriger Mazedonier reist illegal in die Schweiz ein, besucht diverse Moscheen, um dort zu beten und anschliessend einzubrechen. Innert zehn Monaten soll er mit dieser zweckgebundenen Frömmigkeit rund 60.000 Franken erbeutet haben, behaupten die Geschädigten.

Der Beschuldigte kommt in Begleitung eines Polizisten, in Fussfesseln gelegt, in den Saal des Kreisgerichtes St.Gallen. Er hat 119 Tage Untersuchungs- und Sicherheitshaft hinter sich. Jetzt sitzt er neben seinem Dolmetscher wie ein tiefgefrorener Sünder. Die Gerichtspräsidentin hat einige Mühe, ihn aufzutauen.

Pillenschlucker

«Wie ist es im Gefängnis?», fragt sie. Der Beschuldigte zuckt mit den Schultern und murmelt etwas. Er meine, es sei halt so wie es im Gefängnis sei, deutet der Dolmetscher die Antwort. «Wie sieht Ihr Tag aus?», hakt die Präsidentin nach. Wieder ein Schulterzucken. Er soll halt erzählen, was er am Morgen mache, wenn Tagwacht sei, wendet sich die Präsidentin schon fast flehentlich an den Dolmetscher. Der übersetzt die Frage. Ein etwas längeres Murmeln folgt. Der Beschuldigte nehme Tabletten, sagt der Dolmetscher. Wogegen, will die Präsidentin wissen. Gegen Bauchschmerzen, gegen Kopfschmerzen, gegen Zahnschmerzen. Er bekomme keinen Termin beim Arzt, habe keinen Kontakt zu seiner Familie und wenn er aus dem Gefängnis raus sei, wolle er nur noch nach Hause, übersetzt der Dolmetscher.

In 14 Moscheen eingebrochen

Der gefrorene Sünder ist aufgetaut. Die Gerichtspräsidentin kann nun in der Befragung zu den Straftaten übergehen, die dem Beschuldigten zur Last gelegt werden. «Sie haben in 14 Moscheen eingebrochen»,  sagt sie. «Bei den polizeilichen Einvernahmen haben Sie sich an drei Einbrüche nicht mehr erinnern können. Wie sieht das heute aus?» Der Beschuldigte kann sich wieder erinnern. Somit sind alle eingeklagten Straftaten gestanden.  In einem der Einbruchsfälle, ein Club, sei die Kasse leer gewesen. Da hätte nichts herausgeschaut, sagt der Beschuldigte. Die Geschädigten hingegen haben ein Serviceportemonnaie als gestohlen angegeben.

Als Betender Einbruchsobjekte ausgekundschaftet

Warum er fast ausschliesslich in Moscheen eingebrochen habe, will die Präsidentin wissen. Aus finanzieller Not, sagt der Beschuldigte. Grosse Beträge seien hier nicht zu holen. Er habe auch nur das Nötige nehmen wollen, um seine Frau, die beiden Kinder, elf und neun Jahre alt, und sich selbst durchzubringen. Die Familie sei in Österreich geblieben und habe dort einen Asylantrag gestellt. Dieser sei inzwischen abgewiesen worden.

Für sich stellte der Beschuldigte keinen Asylantrag. Brauchte er auch nicht. Er ging ja in der Schweiz nach Plan auf Einbruchstour, im ganzen deutschsprachigen Teil des Landes. Er hatte die Gebetshäuser der Reihe nach aufgesucht und als Betender ausgekundschaftet.

60’000 Franken Deliktssumme?

Die Anklage warf ihm gewerbsmässigen Diebstahl, mehrfache Sachbeschädigung und mehrfachen Hausfriedensbruch vor und forderte eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten, bedingt auf drei Jahre. Die Geschädigten machten eine Deliktssumme von rund 60’000 Franken geltend. Der Staatsanwalt sprach von «grossen Geldbeträgen», die der Beschuldigte erbeutet und von «erheblich Sachschäden», die er an den Tatorten hinterlassen habe. Von der Beute habe der Beschuldigte und seine Familie ein ganzes Jahr gelebt, sagte der Staatsanwalt.

Dem Lebenserhaltungstrieb gefolgt

Da der Beschuldigte ein vollständiges Geständnis abgelegt hatte, gab es für die Verteidigung keinen Grund, von der Anklage abzuweichen. Nur das Strafmass war ihr zu hoch. Sie verlangte die Hälfte, 10 Monate Freiheitsentzug, bedingt auf drei Jahre. Der Beschuldigte sei mit seinen Taten lediglich dem Lebenserhaltungstrieb gefolgt, habe keine hohe kriminelle Energie entwickelt und sei sehr dilettantisch vorgegangen, weil er weder DNA-Spuren vermieden noch Fingerabdrücke beseitigt habe, hiess es vonseiten der Verteidigung. Die von den Geschädigten angegebene Deliktssumme sei markant übertrieben worden, zumal die eingeklagten Beträge gar nicht belegt werden könnten. Es seien von den Geschädigten keine Kassabücher vorgelegt worden.

Freiheitsstrafe von 18 Monaten

Das Urteil lautet auf 18 Monate Freiheitsstrafe, bedingt auf drei Jahre, wegen gewerbsmässigen Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung und mehrfachen Hausfriedensbruchs. Die Verfahrenskosten legte das Kreisgericht auf 27’000 Franken fest, die Zivilforderungen wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen und die Genugtuungsforderung der Geschädigten abgewiesen. Die Sicherheitshaft wurde aufgehoben. Der Beschuldigte soll nun in den nächsten Tagen nach Mazedonien ausgeschafft werden.

In der Begründung des Urteils sprach die Gerichtspräsidentin von «erheblichem Verschulden». Strafmindernd sei das Geständnis des Beschuldigten zu werten. Für das Gericht war die von den Geschädigten genannte Deliktssumme nicht nachgewiesen, aber dennoch sei von einem «erheblichen Geldbetrag» auszugehen.