«Die Prämienverbilligungen müssen zugänglicher werden»

Immer weniger St.Gallerinnen und St.Galler erhalten eine Prämienverbilligung. Der Kanton gibt zwar immer mehr dafür aus, aber mit dem Anstieg der Krankenkassenprämien hält er nicht Schritt. Nun scheint aber auch die Regierung einzusehen, dass immer mehr Familien in die Sozialhilfe abzugleiten drohen. Kantonsrat Dario Sulzer setzt sich seit Jahren für mehr Prämienverbilligungen ein.
Von  Roman Hertler

Jetzt, wo die Sozialdemokraten landesweit die Wahlkampfturbinen angeworfen haben und Druck auf die Kantone ausüben, scheint auch im St.Gallerland endlich Bewegung in die verkrustete Debatte um die individuellen Prämienverbilligung (IPV) zu kommen. Das Bundesgericht hat Ende Januar den Kanton Luzern gerügt, er habe die Einkommensobergrenze zu hoch angesetzt. Die SP nahm daraufhin auch beide Appenzell, Bern, Wallis, Glarus, Aargau und Neuenburg ins Visier und drohte mit weiteren Klagen, wenn nicht innerhalb eines Monats Gesetzesanpassungen in Angriff genommen würden.

Die IPV ist ein politischer Schwerpunkt von Dario Sulzer, SP-Kantonsrat und Wiler Stadtrat. Seine Fraktion wird das Thema an der Kantonsratssession nächste Woche einmal mehr in die Debatten einbringen. Wir haben mit ihm gesprochen.

Saiten: Dario Sulzer, warum bekommen immer weniger St.Gallerinnen und St.Galler immer weniger Prämienverbilligungen?

Dario Sulzer: Das hat zwei Hauptgründe. Erstens steigen die kantonalen Durchschnittsprämien massiv. Heute bezahlen Prämienzahlende zweieinhalb Mal so viel wie noch 2001. Das belastet insbesondere Familien und den Mittelstand enorm. Bei der Einführung der IPV 1996 galt das Ziel, dass höchstens 9 Prozent des Einkommens für Krankenkassenprämien aufgewendet werden sollen. 2019 müssen Familien aber bis zu 20 Prozent aufwenden.

Und der zweite Grund?

Die Verteilung der Gelder hat sich verändert. Der Anteil der IPV-Ausgaben für die Beziehenden von Ergänzungsleistungen (EL) und Sozialhilfe ist stark angestiegen, gleichzeitig hat der Kanton den zunehmenden Mittelbedarf nicht finanziert*. Dadurch hat sich der Anteil an ordentlichen Verbilligungen – also für den Mittelstand und Familien – stark reduziert. Obwohl die Bevölkerung seit 2001 stark gewachsen ist, erhalten heute deutlich weniger Versicherte eine Prämienverbilligung.

Weshalb hat die Politik bisher nicht darauf reagiert?

Für den Kanton war die IPV bisher ein relativ einfaches Vehikel um Sparmassnahmen umzusetzen. St.Gallen hat, wie andere Kantone im Übrigen auch, die gesetzlichen Vorgaben ausgereizt und den kantonalen Anteil an den IPV-Ausgaben gegenüber jenen des Bundes auf das Minimum gedrückt.

Dario Sulzer, Jahrgang 1979, ist SP-Kantonsrat und als Stadtrat Vorsteher des Departements Soziales, Jugend und Alter der Stadt Wil.

Wie steht St.Gallen im Vergleich zu anderen Kantonen da?

St.Gallen gehört zwar nicht zu den Kantonen, die von der SP Schweiz primär ins Visier genommen wurden, doch auch bei uns ist der Handlungsbedarf offensichtlich. Im Wirksamkeitsbericht der Prämienverbilligung des Bundes werden sieben Modellhaushalte und deren IPV-Einkommensobergrenze berechnet. In St.Gallen ist nur einer der sieben Modellhaushalte – Familien mit zwei Kindern – im mittelständischen Einkommensbereich knapp IVP-berechtigt. In allen anderen Modellen profitiert der Mittelstand nicht von der IPV. Für mich ist damit klar: Wir verletzen damit Bundesrecht.

Die St.Galler Regierung beobachtet die Entwicklung «im Sinn der Sozialverträglichkeit der IPV mit grosser Sorge». Findet ein Umdenken statt?

Die SP-Grüne-Fraktion weist seit Jahren auf die Problematik hin. Die Gefahr, dass Haushalte mit tiefen Einkommen aufgrund der steigenden Prämienbelastung in die finanzielle Sozialhilfe abgleiten, ist real. Aber auch für mittelständische Familien ist die Prämienlast ein ernsthaftes Problem. Das hat nun offenbar auch die Regierung eingesehen.

Sieht es das Parlament auch so?

Der Kantonsrat hat in erster Lesung einer Erhöhung des IPV-Beitrages um 10 Millionen zugestimmt. Davon werden 6 bis 7 Millionen für die vom Bund vorgeschriebene Verbilligung der Kinderprämien benötigt. Der Rest kommt der IPV zugute, was nicht mehr viel ist. Dieser Beschluss ist unbestritten. Er ist Teil der sozialpolitischen Kompensationsmassnahmen zur Steuervorlage 17. Dieser Kompromiss wurde im Kantonsrat ohne Gegenstimme gutgeheissen.

Ganz so harmonisch lief es nicht. Die SP-Fraktion sprach unter anderem vom «Steuerwettbewerb» als Unwort des Kantons St.Gallen und angesichts der 10 Millionen Franken von einem Tropfen auf den heissen Stein.

Natürlich sind wir noch weit von unserem Ziel entfernt, wieder mehr Menschen den Zugang zur IPV zu ermöglichen. Beim letzten Sparpaket hat man bei der IPV noch 10 Millionen Franken weggespart. Nun schlägt die Finanzkommission sogar vor, nochmals 2 Millionen zusätzlich bereitzustellen, weil man gemerkt hat, dass die bisher berechneten Beträge für die Verbilligung der Kinderprämien nicht reichen. Es geht in die richtige Richtung.

Was muss konkret geschehen, damit wieder mehr Menschen Anrecht auf Prämienverbilligung erhalten?

Das ist einfach: Es braucht mehr Geld. Dazu braucht es wahrscheinlich eine Gesetzesanpassung. Folgt der Kantonsrat nächste Woche der Finanzkommission, wird die Regierung möglichst noch 2019 eine entsprechende Vorlage ausarbeiten. Beispielsweise könnte man die Grenzwerte der Bundes- und Kantonsbeiträge heraufsetzen, welche für die IPV eingesetzt werden. Ausserdem könnte die Finanzierung neu geregelt werden, so dass wieder ein grösserer Anteil auf die ordentlichen IPV abfällt.

Zu Ungunsten er Ergänzungsleistungs- und Sozialhilfebezüger?

Nein, das wäre natürlich nicht der Sinn der Übung. Bei Sozialhilfebezügern kann der Kanton bestimmen, welche Prämienverbilligung er leistet. Es gibt Kantone die Richt- oder Pauschalprämien ausrichten. Wenn das nicht reicht, muss die Restprämie von der Sozialhilfe bezahlt werden. Noch besser wäre es, wenn wir für die ordentliche IPV eigene Grenzwerte festlegen könnten. Dann wären die dafür zu Verfügung stehenden Mittel nicht mehr unter Druck der beiden anderen Leistungsbereiche EL und Sozialhilfe.

Dass sich die die Gemeinden via Sozialhilfe beteiligen, scheint besonders im politgeografischen Gefüge St.Gallens eher unrealistisch.

Das ist wohl wahr. Die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden gab viel Anlass für Konflikte. Bei der IPV ist der Kanton in der Pflicht. Am besten wäre es, wenn wir auf die Sparmassnahme zurückkommen, bei der damals 10 Millionen aus der IPV gestrichen wurden.

Was ist von der Parlamentsdebatte nächsten Dienstag zu erwarten?

Die Prämienverbilligungen werden im Rahmen des Steuerpakets und im Aufgaben- und Finanzplan 2020-2022 (AFP) zur Sprache kommen. Ersteres ist wohl unbestritten. Sollten die zwei zusätzlichen Millionen in den AFP aufgenommen werden, heisst das aber noch nicht, dass sie dann im Winter auch effektiv im Budget bleiben. Dass dieser Schritt notwendig ist, scheint mittlerweile aber in breiten Kreisen angekommen zu sein. Denn so wie in den vergangenen Jahren kann es mit der IPV nicht weitergehen.

 

*EL- und Sozialhilfeanteile an den Prämienverbilligungen

Die Ausgaben des Kantons (inkl. Bundesbeiträge) für die IPV haben sich seit 2001 von 100 Millionen auf 240 Millionen Franken mehr als verdoppelt. Besonders stark gestiegen ist der Anteil der IPV bei EL-Beziehenden: 2001 waren es 26 Millionen Franken, für 2019 sind knapp 114 Millionen budgetiert. Gemäss Donat Ledergerber, Generalsekretär des St.Galler Gesundheitsdepartements, hat dies zwei Hauptgründe: Da EL-Beziehende Anrecht auf die Vergütung der kantonalen Durchschnittsprämie haben und diese massiv angestiegen ist, hat sich der IPV-Anteil bei der EL ebenfalls erhöht. Zudem ist auch die Zahl der EL-Beziehenden stetig grösser geworden.

Laut Gesetz muss der kantonale Anteil an der IPV-Finanzierung gegenüber dem Bundesbeitrag mindestens 80 Prozent betragen. Gemäss einem Gutachen der Universität Zürich dürfen für die Finanzierung der IPV von EL- und Sozialhilfebezügern keine Bundesmittel verwendet werden. Es ist daher fraglich, ob der Kanton St.Gallen hierbei gegen Bundesrecht verstösst.