Das Ende der «Wunderbar»

Die Wirtin der direkt am Bodenseeradweg liegenden «Wunderbar» in Arbon mag nicht mehr länger streiten. Sie werde Ende Mai schliessen, teilte sie dieser Tage mit. Es ist zu befürchten, dass dies auch den Abbruch des baugeschichtlich wichtigen Gebäudes bedeutet.
Von  René Hornung
Noch zu retten?: die Wunderbar in Arbon. (Bilder: pd)

Der Streit ist Jahre alt: Die ZIK-Immo AG, der Teile der ehemaligen Arboner Saurer-Gebäude gehören, will schon lange die «Wunderbar»-Parzelle neu überbauen. Der ursprüngliche Mietvertrag für die «Wunderbar» ist im März 2020 abgelaufen. Wirtin Simone Siegmann brachte es aber fertig, den Betrieb trotzdem weiter laufen zu lassen, mit Rechtsverfahren, die sie inzwischen tausende Franken kosten.

Ihr Kampf wurde von Vielen geschätzt. Tausende haben die Petition unterschrieben, die den Erhalt der «Wunderbar» fordert – eines der schönstgelegenen Restaurants und Hotels am Schweizer Bodenseeufer. Doch in Leserbriefen musste sie sich auch Kritik anhören, denn die rechtliche Situation sei ja immer klar gewesen.

Der Garten für die Hotelgäste

Nicht nur Velotourist:innen und Ausflügler schwärmen von der Lage und dem grossen Garten der «Wunderbar». Der Heimatschutz führt das Haus in der Publikation der hundert schönsten Hotels der Schweiz auf und architekturgeschichtlich ist die 1945 als Provisorium gebaute, ehemalige Saurer-Kantine von Bedeutung. Saiten hat hier darüber berichtet.

Diese Baugeschichte ist denn auch der Grund, weshalb die Thurgauer Denkmalpflege das Gebäude von «bemerkenswert» zu «wertvoll» aufgewertet hat und der Kanton gegen die 2020 von der Stadt Arbon erteilte Abbruchbewilligung Rekurs erhoben hat. Die Stadt muss die Schutzwürdigkeit überprüfen und allenfalls das Gebäude doch noch unter Schutz stellen. Weil diese Verfahren noch laufen, gibt es dazu keine Auskünfte.

Obwohl also noch nicht entschieden ist, ob der Bau stehen bleiben kann, gibt die Wirtin nun auf. Sie hatte mit ihren Rechtsverfahren weder vor Bezirks- noch vor Kantonsgericht Erfolg und auch das Bundesgericht hat ihr mitgeteilt, dass sie kaum Aussicht auf weitere Mieterstreckung habe.

Industriearchitektonische Bijous: die V-Stützen im Innern der «Wunderbar»

Weil die «Wunderbar» bis zum Schutzentscheid durch die Stadt stehen bleiben muss, hat die Wirtin der Eigentümerin Nachfolgerinnen vorgeschlagen, die die «Wunderbar» weiter betreiben würden. Doch darauf ging die Immobiliengesellschaft nicht ein. Ein Ausweisungsbegehren hat die ZIK Immo AG bereits eingereicht, darüber hat das Gericht bisher noch nicht entschieden.

Wenn es nicht noch zu einer überraschenden Wende kommt, werden wir ab Juni nicht mehr in einer der schönsten Gartenbeizen am Bodensee sitzen können. 25 Arbeitsplätze gehen damit verloren. Und ob danach ein leerstehendes Baudenkmal überleben kann, ist mehr als unsicher. Baukultur hat leider eine schwache Lobby.