Constantin erhält Vorzugsbehandlung

Die Liga veröffentlicht das Urteil gegen den FC Sion-Präsidenten Christian Constantin, der am 21. September nach dem Spiel des FC Sion in Lugano den TV-Experten Rolf Fringer tätlich angegriffen hat. Das Urteil zeigt vor allem eins: Ein Funktionär darf auf wohlwollende Behandlung vertrauen, die Fans niemals geniessen würden – ein Kommentar.
Von  SENF Kollektiv
Bild: senf.sg

Stadionverbote sind seit Jahren ein ewiger Zankapfel. Nicht selten belastet die Aussprache solcher das Verhältnis zwischen Fans und Verein schwer. Die Fans kritisieren, es gebe immer wieder unverhältnismässige, gar willkürliche Stadionverbote. Die Vereine weisen jegliche Schuld von sich. Dabei berufen sie sich gerne auf die «Richtlinien betreffend den Erlass von Stadionverboten» des Schweizerischen Fussballverbands.

Im Anhang 1 dieser Richtlinien ist ein Sanktionskatalog aufgeführt. Dieser lässt eigentlich keinen Interpretationsspielraum zu. Wer «Tätlichkeiten gegen Personen (Passanten, Gäste und Zuschauer)» im Rahmen eines Fussballspiels begeht, erhält zwei Jahre Stadionverbot. Wer dabei gar eine «einfache oder schwere Körperverletzung» verursacht, erhält drei Jahre. Aber auch ganz grundsätzlich wird festgehalten: «Bei schweren Verstössen (vgl. die folgende nicht abschliessende Auflistung), insbesondere bei allen Gewaltdelikten, wird ein Stadionverbot von drei Jahren Dauer verhängt.»

Christian Constantin erhält nun 14 Monate Stadionverbot, obwohl er selber zugegeben hat, Rolf Fringer angegangen zu haben. Ein Fan hätte für das gleiche Vergehen mindestens zwei, vielleicht sogar drei Jahre Stadionverbot erhalten. Die Busse von 100’000 Franken mag hoch wirken, ist aber im Verhältnis zu Constantins Einkommen kaum gravierender als die Kosten, die in einem solchen Fall auf einen Fan zukommen. Sie können also nicht als Argument gelten, warum das Stadionverbot geringer ausfällt. Zudem würde ein Fan mit ziemlicher Sicherheit neben dem Stadionverbot auch noch ein Rayonverbot erhalten. Auch das scheint bei Constantin nicht der Fall zu sein.

Der Verband sieht das freilich ganz anders: «In der Urteilsbegründung hebt die DK (Anm. d. Red.: Disziplinarkommission) hervor, dass ein Klub-Präsident in erhöhtem Masse verpflichtet sei, sich vorbildlich für Fairplay und Respekt einzusetzen. Christian Constantin habe in diesem Fall diese Pflicht grob verletzt und damit die Werte des Fussballs diskreditiert. In ihrem Urteil berücksichtigt die DK zudem, dass in der Vergangenheit bereits ähnliche Disziplinarverfahren gegen Christian Constantin durchgeführt werden mussten.»

Eine grobe Verletzung führt also zu einem milderen Urteil. Damit offenbart der Verband, dass er Funktionäre anders behandelt, als er es von den Vereinen im Umgang mit den Fans verlangt. Das ist Gift für das Verhältnis zwischen Fans, Vereinen und Verband.

Das Senf-Kollektiv besteht aus 15 fussballverrückten Frauen und Männern. Es gibt die St.Galler Fussballzeitschrift Senf heraus und betreibt daneben auch einen Blog. Senf kommentiert auf saiten.ch das Geschehen auf und neben dem Fussballplatz. Dieser Kommentar erschien zuerst auf senf.sg.