Affäre Tinner: Wann kommen St.Galler Atom-Schmuggler vor Gericht?

Für den 30. und 31. Mai 2012 war vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona die Hauptverhandlung gegen die Atom-Schmuggler Friedrich Tinner und seine beiden Söhne Marco und Urs aus dem St.Galler Rheintal angesetzt. Am 16. Mai ist dann die Sache kurzerhand abgeblasen worden – ohne Begründung und ohne Ersatztermin. Jetzt geht das Gerücht um, dass der […]
Von  Harry Rosenbaum
Bundesstrafgericht in Bellinzona: Neu- und Umbau im August 2013 abgeschlossen.

Für den 30. und 31. Mai 2012 war vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona die Hauptverhandlung gegen die Atom-Schmuggler Friedrich Tinner und seine beiden Söhne Marco und Urs aus dem St.Galler Rheintal angesetzt. Am 16. Mai ist dann die Sache kurzerhand abgeblasen worden – ohne Begründung und ohne Ersatztermin.

Jetzt geht das Gerücht um, dass der Abschluss des Neu- und Umbaus des Gerichtes, das seit seinem Umzug 2004 von Lausanne in die Tessiner Sonnenstube in einem Provisorium untergebracht ist, abgewartet werden sollte, um dann mit dem spektakulären Fall des Atom-Schmuggler-Trios den neuen Justizpalast gehörig einzuweihen.

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Ist das so?
Patrizia Gregori Al-Barafi Mascia, Generalsekretärin beim Bundesstrafgericht, sagt klipp und klar: Nein!
Welche Gründe gibt es sonst, die Verhandlung gegen die Tinners einmal mehr hinauszuschieben?
Gregori: Darüber kommunizieren wir nicht.
Warum nicht?
Gregori: Auch darüber kommunizieren wir nicht.

Beim Eidgenössischen Finanzdepartement (EDF), der Bauherrin des Justizpalastes, ist man etwas mitteilsamer, wenigstens was den Fortschritt der Bauarbeiten anbelangt, wovon ja (gerüchteweise) der Beginn des Tinner-Prozesses abhängen soll. – Der Rohbau, heisst es da, sei bereits fertig. Anfang Juni hätte man die Aufrichte gefeiert. Das Ende der Bauarbeiten sei für August 2013 geplant.

Aus dem Politkrimi wird eine Farce

Okay. Den Tinner-Gerichtstermin um ein weiteres Jahr zu verschieben, wäre nicht so abwegig . Da hat man sowieso schon auf Teufel komm raus verschoben und dabei den Fall in seiner Substanz total ausgehöhlt. Jetzt ist nur noch eine Justizfarce zu erwarten, die sich in zwei Verhandlungstagen bequem erledigt. Dabei waren die Tinners bis vor kurzem der grosse Politkrimi in der Schweiz, monatelang in den Schlagzeilen.

Schurkenstaaten zur Atombombe verholfen

Ende Siebziger: Friedrich und Söhne arbeiten für das Netzwerk von Abdul Qadeer Khan, Erbauer der pakistanischen Atombombe. Er liefert illegal Atomtechnologie an den Iran, Libyen und Nordkorea.

Juni 2003: Die Tinners kontaktieren den US-Geheimdienst CIA und informieren diesen über die Machenschaften.

Ende 2003, Anfang 2004: Nach der Kaperung eines Schiffes im Mittelmeer durch die Amerikaner, das nuklear-technisches Material geladen hat, stoppt Libyen sein Atomwaffenprogramm und übergibt eine Liste mit den Namen der Proliferanten der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA) in Wien.

Oktober 2004 bis September 2005: Die Tinners werden  wegen Verstössen gegen das Güterkontroll- und Kriegsmaterialgesetz verhaftet.

2006: Friedrich Tinner wird aus der Haft entlassen. Die USA treten auf Rechtshilfegesuche aus der Schweiz nicht ein.

Juli 2007: Bundesrat Christoph Blocher erörtert in Washington mit US-Justizminister Alberto Gonzales die Tinner-Affäre.

August 2007: Der Bundesrat lehnt eine Ausweitung der Strafverfolgung auf Spionage ab. Dies geschieht unter Druck der USA, die verhindern wollen, dass bei einem Strafverfahren die Zusammenarbeit der CIA mit den Tinners bekannt wird.

14. November 2007: Der Bundesrat beschliesst per Notrecht den grössten Teil der Akten des Atom-Schmuggels zu vernichten. Darunter sind Baupläne für Atomwaffen, Gaszentrifugen und Lenkwaffensysteme.

Bundesrat rechtfertigt Aktenvernichtung

März bis Mai 2008: Die Akten-Schredderung wird publik. Die Bundesräte Pascal Couchepin, Samuel Schmid und Christoph Blocher verteidigen die Aktion. Sie sei in Absprache mit der IAEA erfolgt. Die Dokumente seien ein Sicherheitsrisiko gewesen. Blocher trägt als Justizminister die Hauptverantwortung für deren Vernichtung.

8. August 2008: Die Bundesanwaltschaft erklärt, die Vernichtung der Tinner-Akten sei auf Druck der USA angeordnet worden.

Dezember 2008/Januar 2009: Urs und Marco Tinner werden nach rund vier Jahren Untersuchungshaft entlassen.

22. Januar 2009: Die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDEL) sagt, die Aktenvernichtung sei unverhältnismässig.

Teil der Akten entgeht der Schredderung

1. April 2009: Überraschend tauchen Kopien der Tinner-Akten im Archiv der Bundesanwaltschaft auf. Anscheinend sind sie der Schredder-Aktion entgangen.

24./30. Juni 2009: Der Bundesrat beschliesst die Tinner-Akten den Strafverfolgungsbehörden zugänglich zu machen, ausser den Dokumente mit Atombombendesign. Ein Streit mit der GPDEL und mit den Justizbehörden bricht aus. Von dieser Seite wird Einsicht in alle Akten verlangt.

9. Juli 2009: Das Untersuchungsrichteramt (URA) lässt einen Tresor beschlagnahmen, der die Schlüssel zu den Aktenschränken enthält.

30. August 2009: Das Bundesstrafgericht erlaubt dem URA die Sichtung und Durchsuchung der Akten, soweit sie vom Bundesrat zugänglich gemacht werden.

28. Januar 2010: Das URA kann gemäss eines Bundesgerichtsentscheids nur beschränkt auf die vom Bundesrat unter Verschluss gehaltenen Tinner-Akten zugreifen.

Der Deal

November 2011: Bundesanwaltschaft und Atom-Schmuggler machen einen Deal. Im Rahmen des abgekürzten Verfahrens erhalten die Tinners die Anklageschrift zur Zustimmung. Das abgekürzte Verfahren ist eine Vereinbarung zwischen Anklage und Angeschuldigten über die Tatbestände und das Strafmass. Es setzt die Geständnisse der Angeschuldigten voraus.

Die Tinners werden wegen Widerhandlung gegen das Kriegmaterialgesetz angeklagt. Ihnen droht eine Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren. Diese haben sie aber bereits in Form der Untersuchungshaft abgesessen, daher werden sie nicht mehr in den Knast gehen müssen.

Ein Beweisverfahren, bei dem Zeugen befragt werden und der genaue Sachverhalt ermittelt wird, findet nicht statt. Das Bundesstrafgericht muss lediglich den Deal – das abgekürzte Verfahren – zwischen der Bundesanwaltschaft und den Atom-Schmugglern aus dem St.Galler Rheintal absegnen, das heisst darüber befinden, ob diese Verfahrensform überhaupt angebracht ist. – Wird dies vom Gericht bejaht, bleiben das Atom-Geschäft der Tinners, das sie während vieler Jahre über mehrere Firmen im St.Galler Rheintal abgewickelt haben und die Rolle, die die Schweiz und die USA dabei spielten, für immer im Dunklen.

Schmierentheater

Die Tinner-Affäre zeigt, wie schnell ein Politkrimi zum reinen Schmierentheater verkommen kann, wenn die Geschichte zu brisant wird und Dinge freilegen würde, die weiterhin im Verborgenen bleiben müssen; aus Staatsräson oder warum auch immer. Die Reaktion beim Bundesstrafgericht auf die Frage nach den Gründen der Verschiebung des Tinner-Prozesses respektive das Verschweigen eines Ersatztermins, lässt vermuten, dass die St.Galler Atom-Schmuggler gar nicht wirklich vor Gericht müssen. Damit erledigen sich die heiklen Fragen: Wer sind eigentlich die Hintermänner der Tinners? Und wie kommen ein Vakuum-Ingenieur (Friedrich), ein Mechaniker (Urs) und ein Aquariumhändler (Marco) dazu, im internationalen Atom-Schmuggel tätig zu werden?