, 4. Februar 2020
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Schleppender Kulturwandel

HSG-Machtpoker: Das letzte Wort über das neue Unigesetz hat aber – glücklicherweise – nicht die Uni, sondern die Politik.

Der angestrebte «Kulturwandel» an der HSG harzt. Der Fall Patrick Stach hat es gezeigt. Das ist jener Unirat, Posterboy-Anwalt und SVP-Mitglied, der wegen überrissener Honorarforderungen bundesgerichtlich zu einer Busse von 10’000 Franken verurteilt worden ist.

Einige Feld-, Wald- und Wiesenkommentatoren fügen jetzt an, ein Gremium wie der Unirat, der nur aus Saubermännern bestehe, böte wenig neue Ansätze. Lieber den einen oder anderen «Querdenker», der sich mal «den Kopf gestossen» hat, statt eine «lammfromme Runde».

Stachs Anwalt war der Ansicht, es sei keine Voraussetzung für eine Mitgliedschaft im Unirat, «im Ruf der Heiligkeit zu stehen». Genau genommen stimmt das: Leute, die ihre Kontostände auf wundersame Weise erhöhen, schaffen es eher nicht in die vorderen päpstlichen Ränge zur Heiligsprechung. Solche Leute wirft man aus dem Tempel. Folgerichtig forderten einige Kantonspolitiker Stachs Rücktritt aus dem Unirat. Dieser gehorchte dann auch – aber erst nach einigen Tagen Bedenkzeit und unter Katzenjammer.

Der Unirat ist das oberste Gremium der HSG und wird vom Kantonsrat nach Parteiproporz bestellt. Nach Stachs Abgang sitzen noch darin: Bildungsdirektor Stefan Kölliker, Karl Güntzel (ebenfalls kurz vor dem Absprung) und Silvia Bietenharder (SVP); alt Bundesrätin Ruth Metzler, Yvonne Suter und Pepe Sonderegger (CVP); Stadtpräsident Thomas Scheitlin und Stefan Kuhn (FDP); alt Nationalrätin Hildegard Fässler und Kurt Hollenstein (SP). Illuster genug ist die Runde ja bereits – ausserdem dominiert von der SVP, die bereits nach einem Nachfolger für Stach sucht.

Das neue Unigesetz, das zurzeit auf dem Rosenberg ausgearbeitet wird, sieht vor, den Unirat als Fachgremium zu etablieren und zu entpolitisieren. Das ist angesichts des Falls Stach nachvollziehbar. Der heutige Unirat bringt es mit sich, dass umstrittene Figuren einsitzen, die es in einem technokratischen Gremium eher nicht gäbe.

Andererseits haben die Spesen- und Nebenamtsskandale gezeigt: Die politische Kontrolle über die Uni ist unabdingbar und darf nicht geschwächt werden. Die bisherige Laxheit in der Aufsichtspraxis – insbesondere auch jene der Regierung – muss rasch beendet werden.

Um Aufsicht geht es auch im zweiten umstrittenen Punkt des Unigesetzes: Wie stark soll das Rektorat die eigenständig agierenden Institute kontrollieren? Gegen eine verstärkte buchhalterische Aufsicht kann niemand ernsthaft etwas einwenden. Schwieriger wird es, wenn die wissenschaftliche Freiheit angekratzt würde, etwa wenn das Rektorat über finanzielle Steuerinstrumente beginnt, den Instituten vorzuschreiben, wen sie anstellen sollen und wer worüber forschen darf.

Ein Machtpoker ist auch die Diskussion über eine Neustrukturierung des Senats, des akademischen Leitungsorgans der HSG. Aktuell handelt es sich um einen Vollsenat, in dem sämtliche Professoren einsitzen. Manche finden, das Rektorat übe hier zu viel Macht aus. Sie fordern, dass ein neues Senatspräsidium den Rektor als Vorsitzenden des Senats sowie des vorberatenden Ausschusses ablösen soll.

Andere fordern zudem die Stärkung des Mittelbaus und der Studierenden. Eine Maximalforderung wäre die Erhöhung und Festsetzung ihrer Sitze auf zwei Drittel. Für diese tripartite Variante müsste man sich wohl vom Modell des Vollsenats verabschieden, damit das rund 130-köpfige Gremium nicht weiter aufgebläht und damit noch handlungsunfähiger würde, als es ohnehin schon ist.

An politische Arbeitsbeschaffung grenzt allerdings eine Forderung der Sozialdemokraten, wonach finanzielle Überschüsse der Institute nicht nur der Forschung, sondern «vor allem der Lehre, dem Kerngeschäft der Uni», zugutekommen sollen.

Will die SP tatsächlich, dass die HSG noch mehr solche Managerinnen und Juristen ausbildet, die sie dann später wieder für ihr marktlogisch-asoziales Gebaren kritisieren muss, anstatt die wissenschaftliche Arbeit an der Hochschule zu fördern? Was soll denn nun das Kerngeschäft der HSG sein?

Ein eigenes Präsidium für den Senat und die Stärkung des Mittelbaus und der Studierenden sind sicher begrüssenswert. Solche Reformen hängen aber letztlich davon ab, inwieweit das Rektorat und die Dozierenden bereit sind, einen Teil ihrer Macht abzugeben. Auch bessere Anstellungsverhältnisse für Doktorierende, die an gewissen Instituten tatsächlich prekär sind, würden der HSG mehr als gut stehen. Das letzte Wort über das neue Unigesetz hat aber – glücklicherweise – nicht die Uni, sondern die Politik.

Dieser Beitrag erschien im Februarheft von Saiten.

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