, 25. Juli 2013
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Geothermie: Chaos im Untergrund

Nach dem Erdbeben, das durch die Geothermiebohrung ausgelöst worden ist, stellt sich die Frage: Welches Gesetz regelt eigentlich die Nutzung des tiefen Untergrunds? – Man glaubt es nicht: keines!

 

«Bis jetzt sind 77 Schadensmeldungen eingegangen», bilanziert Roman Kohler von der Fachstelle Kommunikation die Folgen des Erdstosses vom 20. Juli. Betroffen seien Hausfassaden, Autoscheiben, Bodenroste und dergleichen, sagt der Sprecher der Stadt St.Gallen weiter. Die Schäden, sofern sie nachweislich die Folgen des Bebens seien, würden natürlich von der Stadt gedeckt. Dafür gäbe es sogar einen speziellen Budgetposten.

Und wie erfolgt der Ausstieg aus dem Geothermieprojekt, falls er denn nötig wird? Bis dato sei ein solcher Entscheid noch völlig offen, sagt Kohler. Deshalb könne dazu auch noch gar nichts gesagt werden. Jedenfalls sieht der Sprecher der Stadt diesbezüglich keine Probleme.

Und wie ist es, wenn nach einem Abbruch der Geothermiebohrung Nachbeben im Schadensbereich auftreten sollten: Wer trägt dann die Verantwortung? Das könne schon etwas schwieriger werden, meint Kohler. Aber die Wahrscheinlichkeit von Nachbeben sei gering und wenn solche erfolgten, müsste ein Zusammenhang mit der Tiefenbohrung nachgewiesen werden.

Im tiefen Untergrund herrscht effektiv ein rechtsfreier Zustand, etwas salopper gesagt: ein Chaos. «Das macht mir Sorgen», sagt der Leiter der Landesgeologie, Oliver Lateltin. «Es gibt zwar das Bergregal der Kantone, darüber lässt sich aber nicht regeln, was bei Tiefenbohrungen in Basel und jetzt in St.Gallen passiert ist. Dazu braucht es ein nationales Gesetz. Es besteht eine riesige Lücke, die über ein Tiefenplanungsgesetz geregelt werden muss. Ein solches Gesetz könnte als Teil der Raumplanung geschaffen und in der Verfassung verankert werden.»

Die Energiewende verlangt nach Alternativen. Damit steigen auch die Gesuche für Geothermieprojekte. Nur gerade die Kantone Aargau und Luzern kennen Regelungen für die Konzessionserteilung. Bereits 2009 warnte die Eidgenössische Geologische Fachkommission (EGF): «Im Untergrund herrscht Chaos.» Lateltin meint, dass jetzt auf gesetzlicher Ebene etwas geschehen müsse, schon um die Methoden auf der Suche nach Energiequellen im tiefen Untergrund zu regeln. Neben der hydrothermalen Geothermie, wie sie in St.Gallen angewendet wird, gibt es auch die petrothermale, die 2006 in Basel zwei Erdbeben auslöste. Letztere Methode ist als Fracking bekannt und berüchtigt. Nun aber hat sich auch das sanftere Vorgehen überraschenderweise als störanfällig erwiesen.

Neben einem fehlenden Gesetz mangelt es laut Lateltin in der Schweiz auch an Fachleuten für die Geothermie. «Wir haben beim Bund viel Regelungskompetenz, aber keine Fachkompetenz. Das muss sich ändern», sagt er.

 

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