, 25. April 2013
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Mehr Haftplätze nötig

Chronische Überbelegung von Schweizer Gefängnissen, vor allem in der Romandie. Wie sieht es im Kanton St.Gallen aus? Wir fragten Joe Keel, Leiter des Amtes für Justizvollzug.

Saiten: Platznot auch bei uns?

Joe Keel: Der Kanton St.Gallen verfügt über acht Gefängnisse mit insgesamt 140 Plätzen. In den Gefängnissen werden Personen in Untersuchungs- und Auslieferungshaft, in ausländerrechtlicher Haft und teilweise auch Strafgefangene untergebracht. Die Belegung der Gefängnisse ist immer wieder durch kaum erklärbare Wellenbewegungen gekennzeichnet. Ein- und Austritte sind grösstenteils kaum planbar. Gefängnisse müssen auch eine kurzfristige Platznachfrage befriedigen können. Deshalb ist eine gewisse Platzreserve notwendig. Im Gegensatz zur lateinischen Schweiz und auch zur Nordwest- und Innerschweiz waren die Gefängnisplätze in der Ostschweiz und auch im Kanton St.Gallen in den letzten Monaten zwar gut ausgelastet. Von einer chronischen Überbelegung kann man aber nicht sprechen. Um Belegungsspitzen zu brechen, verfügen wir über Notplätze für die kurzzeitige Unterbringung von festgenommenen Personen.

Welche Folgen haben prekäre Platzverhältnisse?

In der Ostschweiz fehlen Plätze vor allem im geschlossenen Straf- und Massnahmenvollzug sowie teilweise im Bereich der ausländerrechtlichen Haft. Dies hat vor allem zur Folge, dass Gefangene monatelang in einem Gefängnis auf ihre Einweisung in eine Vollzugseinrichtung warten müssen. Dadurch geht wertvolle Zeit verloren, um mit dem Insassen an der Verbesserung seiner sozialen und beruflichen Fähigkeiten zu arbeiten mit dem Ziel, Rückfälle nach der Entlassung möglichst zu vermeiden. Es ist aber nicht so, dass verurteilte Täter deswegen ihre Strafen nicht absitzen müssen. Nur im Bereich der Ersatzfreiheitsstrafen – wenn also eine Geldstrafe oder Busse nicht bezahlt wird – kann es zeitweise zu Verzögerungen kommen.

In Cazis (GR) ist eine neue Strafanstalt mit 150 Plätzen geplant, die 2018 eröffnet werden soll. Was heisst das für den Kanton St.Gallen?

Im Ostschweizer Vollzugskonkordat fehlt eine zweite geschlossene Anstalt neben der Justizvollzugsanstalt Pöschwies. Diese Lücke soll durch den Neubau im Kanton Graubünden geschlossen werden. Der Kanton St.Gallen begrüsst dieses Projekt sehr und hat – gleich wie der Kanton Zürich – eine Absichtserklärung abgegeben, dass er verurteilte Personen in die neue Anstalt einweisen wird.

Es wird vom Bau eines Regionalgefängnisses im Linthgebiet gesprochen, mit mindestens fünfzig Haftplätzen. Gibt es schon konkrete Pläne?

Die Gefängnisstrategie sieht vor, dass langfristig im Kanton noch drei Gefängnisstandorte bestehen, nämlich St.Gallen, Altstätten und ein Standort im Linthgebiet. Am weitesten sind die Planungen in Altstätten. Dort soll das Regionalgefängnis auf insgesamt 120 Plätze erweitert werden. Dies ermöglicht es, die Gefängnisse in Widnau, Flums, Bazenheid und Gossau aufzuheben und die benötigten zusätzlichen Plätze, insbesondere für die ausländerrechtliche Haft, zu schaffen. Es wird aber noch ein paar Jahre dauern, bis das erweiterte Gefängnis in Betrieb genommen werden kann. Ob und allenfalls wann im Linthgebiet einmal ein neues Gefängnis nötig sein wird, ist derzeit offen.

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