, 15. September 2015
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«Ich bin ja nicht in die Politik gegangen, um zu schweigen»

Der St.Galler CVP-­Stadtrat Nino Cozzio ist Vorsteher der Direktion für Soziales und Sicherheit. Er verlangt,
 dass auch in der Sozialhilfe die Würde der Menschen zuoberst steht. Sina Bühler hat mit ihm gesprochen.

Nino Cozzio (Bild: pd)

Nino Cozzio, sind die Kosten in der Sozialhilfe wirklich so explodiert, wie es Rechtsparteien und Medienberichte suggerieren?

Nein, explodiert sind sie nicht. Aber sie sind höher. Es kommt auch immer darauf an, was wir zu den Sozialausgaben zählen. Die Kosten für Platzierungen von Kindern haben tendenziell zugenommen, aber auch nicht explosionsartig. Für die Gemeinden kann das aber sicher eine Sorge sein, und ich begreife, dass sie sich Gedanken machen über diese Entwicklung.

Die Fallzahlen haben aber zugenommen?


Ja, das ist vor allem auf die Konjunktur zurückzuführen.
Es sind viele ausgesteuerte Arbeitslose, die in die Sozialhilfe kommen. Das sind eigentlich die, die nach meinem Verständnis nicht unbedingt dahin gehören.

Das liegt ja nicht nur an der Konjunktur, sondern auch an den konstanten Sparbemühungen, bei Stellen, Löhnen und bei der Arbeitslosenversicherung. Das ist eine Strategie.


Darum haben wir mit dem Städteverband 2010 auch die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) bekämpft. Wir finden es nicht richtig, Arbeitslosentaggelder zu kürzen und die Lasten auf die Gemeinden zu überwälzen. Es geht nicht einfach um Geld, so etwas könnten wir mit dem Finanzausgleich regeln. Es geht mir darum, dass
es für Ausgesteuerte ungleich viel schwerer ist, wieder in den Arbeitsmarkt zu kommen. Wer von der Sozialhilfe unterstützt wird, bekommt kaum eine Stelle. Das geht auch an die persönliche Substanz und an die menschliche Würde. Sozialhilfe beziehen zu müssen ist – entgegen verschiedener Unkenrufe – kein Vergnügen.

Wer ist von Armut betroffen?


Vor allem Alleinerziehende und schlecht ausgebildete Personen.

Migrantinnen und Migranten?

Auch, sie sind oft schlechter ausgebildet.

Kinder, Jugendliche?


Innerhalb einer Familie natürlich, ja. Und wenn die SVP sagt: Wir müssen die staatliche Unterstützung kürzen, dann geht es eben nicht nur um die Erwachsenen. Sondern auch um die Kinder, die damit noch schlechtere Chancen haben.

Ist Armut vererbbar?


Die Chancen werden tendenziell schlechter. Das heisst natürlich nicht, dass das Familiengefüge bei armen Familien nicht funktioniert. Aber klar: Wenn man sich als Eltern nichts leisten kann, kann man einem Kind auch nicht so viel bieten. Bildung beispielsweise, Unterstützungsleistungen, wenn es schwieriger wird. Ein Kind vermögender Eltern schafft es unter den gleichen Umständen viel eher an
die Kantonsschule, weil hier Unterstützung möglich ist.

Die Frage sollte man also umkehren:
Je weniger Geld zur Verfügung steht, desto weniger kommt die nächste Generation aus der Armut heraus?

Wir können Leute schon aufs nackte Existenzminimum setzen, das nur Nahrung, Kleidung, Gesundheit und ein Dach über den Kopf abdeckt. Damit schliesst man sie aber von
der Teilnahme an der Gesellschaft aus, auch die Kinder. Und da muss man nicht wahnsinnig viel vorausdenken, um herauszufinden, dass das nichts Gescheites ist. In unserer reichen Schweiz, in der dein Nachbar teure Turnschuhe,
ein iPhone und ein Auto hat, ist die Gefahr grösser, dass Jugendliche ohne Perspektive versuchen, das alles auf
einem anderen Weg zu erreichen.

Es kann ja nicht sein, dass die SVP so etwas nicht sieht?


Ich glaube, es geht dabei nicht um Realpolitik, sondern um den Wahlkampf. Es ist aber auch nicht alles falsch, was
die SVP sagt. Wenn sie meint, «Arbeit muss sich lohnen», hat sie Recht. Sozialhilfe darf nicht attraktiver sein, als zu arbeiten. Und bei Missbrauchsdelikten müssen wir auch genau hinschauen.

Trotzdem hat die Stadt St.Gallen nie Sozialdetektive eingesetzt.


Nein, das ist nicht zwingend notwendig. St.Gallen ist überblickbar, es gibt zudem enge Kontrollmechanismen.
Man muss auch aufpassen, dass diese Stimmung des Misstrauens nicht weiterwächst. Wie gesagt: Vielen Leuten
geht es sehr schlecht, weil sie überhaupt Sozialhilfe benötigen. Sie dürfen in ihrer echten Not nicht auch noch pauschal als Betrüger verdächtigt werden.

Weitherum hat sich aber die Ansicht durchgesetzt, dass Armut selbstverschuldet ist.


Die Ansicht ist sicher falsch. Man muss sich nur die Schweizer Verfassung anschauen: Wir wollen hier jedem ein Dasein in Würde garantieren. Das ist eine Errungenschaft, die wir uns über Jahrhunderte und zum Teil in blutigen Auseinandersetzungen erkämpft haben und die wir nicht leichtfertig aufs Spiel setzen sollten. Daran sollte man
sich ausrichten. Nur eine Schweizerfahne herumschwenken nützt ja noch nichts. Die Fahne ist ein wichtiges Symbol, der wahre Gehalt liegt aber in der Verfassung. Der Tatsache, dass wir uns um jene kümmern, die nichts mehr haben, verdanken wir den sozialen Frieden, und diese Solidarität ist die Grundlage für eine vernünftige Wirtschaftspolitik, für die Sicherheit, die bei uns herrscht. Wenn man vom sozialen Existenzminimum aufs nackte Existenzminimum kürzt, schafft man einen neuen Unsicherheitsfaktor. Einen, der sich nicht lohnt. Unsere Gesetzgebung ist austariert – aber es ist klar, dass man in einem filigranen System immer irgendwo Korrekturen zu machen hat.

Eine dringende Korrektur ist auch nötig, damit die Gemeinden ihre Sozialhilfebezüger nicht abwimmeln können. So wie es Rorschach versucht hat: Die Gemeinde hat einer Bezügerin so lange die Wohnsitzname verweigert, bis sie frustriert wieder nach St.Gallen gezogen ist. Sie haben jetzt für die Stadt St.Gallen ein sogenanntes Richtungsstellungsbegehren beim Kanton eingereicht. Wie steht es damit?

Rorschach hat dazu Stellung genommen und das kantonale Departement des Innern wird entscheiden, wer Recht bekommt und bezahlen muss. Ich kann mir fast nicht vorstellen, dass wir verlieren. Sollte die Stadt dennoch unterliegen, gehen wir vor Verwaltungsgericht und wenn nötig, auch vor Bundesgericht, es sei denn, es läge eine äusserst stichhaltige Begründung vor.

Die Gemeindesolidarität soll im Rahmen der Revision des kantonalen Sozialhilfegesetzes verstärkt werden. Das verlangt eine fraktionsübergreifende Motion im Kantonsrat. Eigentlich war das Ihr persönlicher Vorstoss, der dann von den Fraktionen unterstützt wurde. Sie wollten eine «Kantonalisierung der Sozialhilfe». Was meinen Sie damit?

«Kantonalisierung» war vielleicht das falsche Wort. Ich finde es richtig, dass die Gemeinden selber über das Sozialbudget verfügen, damit sie weiterhin genau hinschauen. Die Ausgaben müssen auch kontrolliert werden. Es ging mir mehr darum, dass die Regierung die Richtlinien der Sozialhilfe für die Gemeinden verbindlich erklären muss, falls die Solidarität unter den Gemeinden abnimmt. Das hat sie bisher nicht getan.

Warum nicht?


Weil es bisher nicht notwendig war und sie die Gemeindeautonomie nicht einschränken will. Aber dann kam mit grossem Getöse der Austritt von Rorschach aus der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS, und St.Margrethen kürzte die Sozialhilfe. Dieser Negativ­Wettbewerb muss verhindert werden. Unsere Motion sieht vor, dass die Regierung die Richtlinien verbindlich erklären muss, wenn ein gewisses Quorum von Gemeinden das verlangt oder eine bestimmte Zahl von Gemeinden sich nicht an die Vorgaben hält. Die Motion ist von allen Parteien ausser der
SVP gutgeheissen worden. Mit einem geänderten Wortlaut: Die Gestaltung des Quorums wird erst mit der Revision präzisiert. Grundsätzlich sind die Gemeinden übrigens nicht dagegen. Es gab in der VSGP, der Vereinigung der St.Galler Gemeindepräsidentinnen und ­präsidenten, den einstimmigen Beschluss, dass wir uns an die Richtlinien halten. Rorschach war allerdings nicht dabei.

Grundsätzlich sind wirklich alle solidarisch?

Natürlich sagen jene, die unsolidarisch sein wollen, das nicht. Aber dieser Konsens ist schon wichtig, denn es wäre mir lieber, wenn das ohne Zwang vom Kanton ginge.
Auf Gemeindeebene stelle ich auch gar nicht diese politische Radikalität fest.

Der Fragenkatalog der SVP, den Sie mit einer Interpellation im St.Galler Stadtparlament erhalten haben, deutet hingegen auf diesen radikalen, provokanten Ton hin. Gefragt wird beispielsweise, ob die Sozialhilfe Taxifahrten, Fitness-Abos und Akupunktur finanziere? Wer bestimmt eigentlich solche Dinge? Ob Zigaretten oder ein Haustier erlaubt sind?


Dafür gibt es ja ein Sozialbudget, das die Bezügerinnen und Bezüger selber einteilen können. Sie entscheiden selber,
ob Hundefutter und Zigaretten drin liegen. Oder ein Kinobesuch und Schokolade. Es ist Blödsinn, dass man solche Details vorschreiben will, abgesehen davon, dass das gar nicht durchsetzbar ist.

Aber die Fragen müssen Sie beantworten?


Wir werden sehen, wie wir das tun. Eine Interpellation
von einigen wenigen Parlamentariern kann nicht dazu führen, dass 100 präzise Fragen beantwortet werden müssen, mit denen ich zwei Mitarbeitende ein Jahr beschäftigen kann. Dafür braucht es ein Postulat und ergo eine Parlamentsmehrheit. Ein Postulat wurde ja kurz vorher eingereicht und für erheblich erklärt, doch den Interpellanten waren die Fragen zu wenig konkret.

Eine Frage lautet auch: Haben wir in St.Gallen einen «Fall Carlos», bei dem Kosten von mehr als 10’000 Franken im Monat entstehen?

Sondersettings gibt es bei uns nicht. Wenn wir Massnahmen für notwendig halten, beschliessen wir sie, aber einen Fall wie in Zürich gibt es nicht.

Aber es gibt teure Massnahmen, wo Dritte involviert sind.


Platzierungen sind teuer, je nachdem wo sie vorgenommen werden. Aber mir ist kein extremer Fall bekannt.
Zum «Fall Carlos» ist grundsätzlich zu sagen, dass es dabei nicht um Sozialhilfe ging. Diese Kosten sind im Rahmen einer strafrechtlichen Massnahme entstanden. Aber ob im Rahmen des Strafrechts oder Sozialhilfe: Solche horrenden Kosten lassen sich kaum rechtfertigen.

«Carlos» provozierte einmal mehr heftige Reaktionen und Bezeichnungen wie «Sozialschmarotzer». Muss man sich nicht dagegen wehren?

Natürlich darf man sich auch wehren. Darum sage ich auch: Man soll sich immer wieder das Recht auf die Würde der Menschen vor Augen halten. Was wir konkret dagegen tun können? In erster Linie: nicht mit den Wölfen mitheulen. Es gibt aber die Redefreiheit in diesem Land, und solange nicht gegen das Strafgesetzbuch verstossen wird, darf man solche Dinge sagen. Es ist wie mit hetzerischen Plakaten: Sie nerven mich vielleicht, aber wir müssen sie gestatten. Das Schlimme daran ist, dass so eine solidaritätsfeindliche Grundstimmung geschaffen wird. Das sieht man auch im Asylwesen.

Banale Systeme, in denen einfach Schuldige für alles benennt werden, funktionieren irgendwie immer.

Ja, sie funktionieren vor allem in einem Umfeld, in dem die Leute mehr Ängste haben. Vor 20 Jahren hatte niemand Angst um seinen Job. Heute verfügt zudem die öffentliche Hand über weniger Geld. Das gibt einen unglücksseligen Mix.

Sie äussern sich immer wieder klar zu solchen sozialen Fragen. Warum? Die Bürgerlichen tun sich sonst nicht so damit hervor.

Ich bin ja nicht in die Politik gegangen, um zu schweigen. Und natürlich war es auch eine Reaktion auf Äusserungen, die mir absolut missfallen haben. Wenn es schwieriger wird, muss man erst recht schauen, dass die Solidarität in unserem Land erhalten bleibt. Um an Wählerstimmen zu kommen, müsste ich in der Sozialhilfe wahrscheinlich eine härtere Linie fahren, was aber meines Erachtens nicht sachgerecht wäre. Da darf es nicht um Wählerstimmen gehen. Es ist mir ein Anliegen, dass die Mitte­Parteien darauf achten, sozialpolitisch nicht nach rechts zu driften, weil sie dort Stimmen vermuten. Das werde ich nicht tun. Und wem das nicht passt, der soll mich nicht wählen.

Sina Bühler, 1976, ist Journalistin beim Pressebüro St.Gallen. Dieses Gespräch erschien im Septemberheft von Saiten.

 

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