Neuigkeiten zum Kugl

Die Stadt informierte heute Mittag per Mail zum neuesten Stand im «Fall» Kugl. Man erinnert sich: In diesem Frühling hat das Verwaltungsgericht (nicht sehr verständlich) zugunsten des mittlerweile stadtbekannten Einsprechers entschieden, dass der Club nicht zonenkonform sei und deswegen nicht die Nacht hindurch offen haben dürfe.
Von  Redaktion Saiten

Dani Weder, Geschäftsführer des Kugls, sass den ganzen Tag an der Buchhaltung und wollte zu den vollendeten Tatsachen und der Enttäuschung noch nichts sagen. Die BertreiberInnen werden sich aber zu gegebenem Zeitpunkt und der Lektüre des zwanzigseitigen Berichts ebenfalls mit einer Medienmitteilung melden.

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Umsetzung Urteil KuGl wird konkret

Ende Juni 2011 entfällt generelle Aufhebung der Schliessungszeiten von Donnerstag bis Samstag

Während den vergangenen Monaten wurde sorgfältig geprüft, wie das Verwaltungsgerichtsurteil vom 18. März 2010 im Einzelnen umgesetzt werden soll. Das Gericht hat die bisherige Nutzung als nicht zonenkonform qualifiziert, die entsprechende baurechtliche Bewilligung aufgehoben und entschieden, dass der Widerruf der gastwirtschaftlichen Bewilligung zu prüfen sei. Der Widerruf der gastwirtschaftlichen Bewilligung führt dazu, dass die bislang geltende vollständige Aufhebung der Schliessungszeiten am Donnerstag, Freitag und Samstag nicht mehr zulässig ist. Ohne entsprechende Baubewilligung gilt damit grundsätzlich nur noch die gesetzlich geregelte Schliessungszeit um Mitternacht bzw. am Freitag und Samstag um 01.00 Uhr.

Bei der Festlegung, auf welchen Zeitpunkt die zulässigen Betriebszeiten des KuGl geändert werden müssen, sind sowohl den Interessen der Nachbarn an einer zonenkonformen Nutzung des Areals und jenen der Betreiberin, die vertragliche Verpflichtungen gutgläubig aufgrund einer vermeintlich rechtskräftigen Bewilligung eingegangen ist, Rechnung zu tragen.
Die Stadtpolizei hat nach sorgfältiger Prüfung der verschiedenen Interessen und unter Beachtung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes entschieden, die gastwirtschaftliche Bewilligung mit den gegenüber der gesetzlichen Regelung aufgehobenen Schliessungszeiten per 30.06.2011 zu widerrufen.
Zwischen den Betreibern des „Kugl“ und den zuständigen Stellen der Stadt haben bereits auch Gespräche im Hinblick auf eine neue Regelung für die Weiterführung des Betriebes nach dem Juni 2011 stattgefunden.

Im Rahmen eines Baugesuchsverfahrens wird zu prüfen sein, inwieweit künftig die Schliessungszeiten in Beachtung des Urteils des Verwaltungsgerichtes verkürzt werden können bzw. welches Mass an ständigen Abweichungen gegenüber der gesetzlichen Regelung möglich sein wird. Geprüft werden sodann zusätzliche Lärmschutzmassnahmen gegenüber dem umliegenden Quartier.

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